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Der Ausbau von Windenergie sollte nach Auffassung des Deutschen Landkreistages konsequent, aber auch umsichtig erfolgen. Präsident Landrat Reinhard Sager sagte nach der Sitzung des Präsidiums im Altmarkkreis Salzwedel: „Statt des im Koalitionsvertrag vorgesehenen Flächenziels von 2 % der Landesfläche sollten die Länder mit dem Bund verbindliche Energiemengen vereinbaren. So hätten die Länder Freiräume, um unter Berücksichtigung der Gegebenheiten vor Ort technologieoffen über die genutzten erneuerbaren Energiearten wie Wind, Sonne, Wasser, Biomasse oder Geothermie zu entscheiden. Das Ziel sollte verabredet werden, nicht aber der Weg dorthin.“

Sager stellte klar: „Die Landkreise unterstützen den Ausbau erneuerbarer Energien! Wir brauchen – wie der Ukraine-Krieg zeigt und der Klimawandel seit langem erfordert – viel mehr erneuerbare Energien.“ Allerdings stoße das starre 2 %-Ziel vielerorts auf Widerstand und sei oftmals mit den planerischen Vorstellungen der Kommunen und der Länder nicht zu vereinbaren.

„Daher brauchen wir einen flexibleren Ansatz, gerade weil wir die Klimaziele erreichen wollen. Das geht besser mit Gestaltungsfreiheit der Länder und Kommunen. Es sorgt für Akzeptanz, die nicht nur in der Bevölkerung, sondern auf Seiten der Landkreise und Städte ein Schlüssel zum Erfolg der Energiewende ist.“ Die mit dem Ausbau der Windenergie verknüpften Wertschöpfungspotenziale müssten außerdem in den betroffenen ländlichen Räumen selbst realisiert werden, etwa durch den Einsatz von Speichern und der Sektorkopplung.

Auch drohten die mit einem verbindlichen Flächenziel verbundenen planungsrechtlichen Herausforderungen in den Ländern und Kommunen die angestrebte Beschleunigung der Planungsverfahren zu behindern, so Sager weiter. „Bei Verfehlen der Flächenziele in den Ländern wäre einem ungesteuerten Ausbau der Windenergie Tür und Tor geöffnet. Das wiederum riskiert die notwendige Akzeptanz und gefährdet auch das Zusammenspiel mit dem ebenso erforderlichen Netzausbau.“

Um weitere Flächen für den Windenergieausbau nutzbar zu machen, sollten darüber hinaus die rechtlichen Voraussetzungen für eine Errichtung auf Flächen entlang von Bundesautobahnen und Bahntrassen weiter vereinfacht werden. „Ebenso ist es notwendig, im Baurecht Windenergieanlagen als Nebenanlagen in Industrie- und Gewerbegebieten für regelmäßig zulässig zu erklären“, fuhr der DLT-Präsident fort.

Im Zuge dessen müssten gleichfalls die Planungs- und Genehmigungsverfahren weiter beschleunigt werden. „Dafür braucht es eine Vereinfachung durch den Gesetzgeber. Es geht um Fristverkürzungen und die Straffung der Rechtsschutzmöglichkeiten. Klageverfahren sollten auf die tatsächlichen Betroffenen und eine Instanz beschränkt werden, deren Entscheidung dann abschließend wäre und gegen die nicht weiter monate- und jahrelang vorgegangen werden könnte.“ Auch sollten die Landkreise dauerhaft die Möglichkeit erhalten, im Rahmen von Planungsverfahren digitaler zu werden, vor allem mit Blick auf Beteiligungsprozesse.

 

 

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