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Der Deutsche Landkreistag hat nach der heutigen Sitzung seines Präsidiums im Altmarkkreis Salzwedel bekräftigt, dass die Landkreise den Übergang der ukrainischen Flüchtlinge in die Verantwortung der Jobcenter auf Hochtouren vorbereiten. Präsident Landrat Reinhard Sager sagte: „Um diese anspruchsvolle Aufgabe bewältigen zu können, bedarf es guter Rahmenbedingungen. Wegen der großen Zahl von mehreren Hunderttausend Personen muss der Bundesgesetzgeber eine Übergangsregelung vorsehen. Dabei sollte ein biometrischer Pass ausreichend sein, um sofort ab dem 1. Juni den Zugang in die Regelsysteme zu eröffnen, und zwar ohne eine Schleife über das Asylbewerberleistungsgesetz.“ Sager erneuerte darüber hinaus die kommunale Forderung vor allem an die Länder, die Landkreise von sämtlichen Flüchtlingskosten freizuhalten.

Der Wechsel der Menschen aus der Ukraine vom Asylbewerberleistungsgesetz in das SGB II soll nach den Plänen von Bund und Ländern ab dem 1.6.2022 erfolgen. „Dabei geht es uns um eine sofortige Zuständigkeit der Jobcenter, ohne dass vorher das Asylbewerberleistungsgesetz einschlägig ist. Alles andere wäre Doppelarbeit und den Menschen nur schwer zu erklären. Außerdem sind praktische Fragen zu klären wie der Transfer von Personendaten, ein pragmatisches Vorgehen bei der Krankenversicherung und eine einfache Antragstellung“, erläuterte Sager.

Eine grundlegende Schwierigkeit bestehe darin, dass die Vertriebenen nach dem Gesetzentwurf des Bundes erkennungsdienstlich behandelt und im Ausländerzentralregister registriert werden müssten, ehe sie Leistungen der Jobcenter beantragen könnten. „Das ist ein aufwändiger Prozess. In Kombination mit den hohen Fallzahlen gehen wir davon aus, dass es längere Zeit dauern wird, den Übergang in das SGB II umzusetzen.“ Einfacher würde es sein, die biometrischen Pässe der Ukrainerinnen und Ukrainer anzuerkennen: „Das würde das Verfahren beschleunigen und vereinfachen“, so der DLT-Präsident. Der Bund müsse entweder für die Registrierung die Daten aus den biometrischen Pässen zulassen oder umgehend erhebliche zusätzliche Kapazitäten zur Registrierung bereitstellen.

Sager bekräftigte weiterhin, dass im Zuge der immens wachsenden quantitativen Aufgaben der Jobcenter auch deren Mittelausstattung aufwachsen müsse: „Seit Jahren beklagen wir die zu geringen Verwaltungsmittel der Jobcenter. Dieser Umstand wird ab dem 1. Juni besonders spürbar werden, wenn der Wechsel in die Jobcenter beginnt. Einmal mehr wollen wir deshalb unsere Forderung formulieren, die Jobcenter mit auskömmlichen Verwaltungs-, aber auch Eingliederungsmitteln auszustatten.“

Schließlich kam er auf die Flüchtlingsfinanzierung in Gänze zu sprechen: „Die Landkreise als neben den kreisfreien Städten maßgebliche Kostenträger für Sozial- und Integrationsleistungen müssen die Flüchtlingskosten vollständig ersetzt bekommen. Das reicht von den Geldleistungen für Vertriebene über die Unterbringung bis hin zu Integration, Schule und Kita. Es handelt sich um einen großen Bereich, der auf Jahre sehr viel Geld kosten wird.“

Es sei zu begrüßen, dass der Bund die Länder mit zunächst 2 Mrd. € unterstütze. „Zur Fortführung im Jahr 2023 sind Gespräche bereits angekündigt. Darin muss es auch um die langfristigen Integrationskosten gehen. Die Landkreise erwarten jedenfalls von den Ländern eine vollständige und rechtzeitige Kompensation der kommunalen Belastungen ohne Wenn und Aber, die bei der Aufstellung der Kommunalhaushalte für 2023 feststehen muss.“

Abschließend formulierte der DLT-Präsident seine an die Bundesregierung gerichtete Erwartung, dass der Bund auch weiterhin die Unterkunftskosten anerkannter Flüchtlinge zu 100 % direkt gegenüber den Landkreisen und kreisfreien Städten übernimmt. „Die Beratungen von Bund und Ländern hierzu müssen rasch beginnen. Die Ministerpräsidentenkonferenz mit Bundeskanzler Scholz hatte eine rückwirkende Kostenübernahme zum 1.1.2022 verabredet. Diese Verabredung muss schnell in die Tat umgesetzt werden.“

 

 

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