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Der Deutsche Landkreistag hat auf Risiken für den Bundeshaushalt der kommenden Jahre hingewiesen. Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. Hans-Günter Henneke sprach sich deshalb für eine deutliche Priorisierung von Vorhaben aus. Er sagte: „Der Bundeshaushalt ist nur scheinbar gerettet. Richtig ist, dass der Bundesfinanzminister die Schuldenbremse künftig einhalten will. Darin unterstützen wir ihn, um künftige Generationen vor Überlastung zu schützen. Leider heißt dies aber nicht, dass die Gefahr gebannt ist. Denn es werden Rücklagen zum Haushaltsausgleich eingesetzt, die in den Jahren danach nicht mehr zur Verfügung stehen. Steuert man nicht gegen, wird der Bundeshaushalt später erneut in Bedrängnis geraten mit der Folge, dass wichtige Zukunftsinvestitionen etwa für Klimaschutz, Transformationsprozesse oder Breitbandausbau gefährdet werden. Deshalb wird die Koalition über kostenintensive Vorhaben wie die Kindergrundsicherung, das Bürgergeld oder die Altschuldenübernahme noch einmal sprechen müssen.“

Der Haushaltsentwurf, der am morgigen Freitag vom Bundeskabinett beschlossen werden soll, sieht für das nächste Jahr eine Neuverschuldung von 17,2 Mrd. € vor. Damit würde der Bund nach drei Krisenjahren wieder die Schuldenregel einhalten. „Es ist aber nur der erste Eindruck, der zufrieden stimmt. Auf den zweiten Blick ist zu erkennen, dass dies lediglich unter Rückgriff auf gut 40 Mrd. € aus der Rücklage möglich ist, die vor Jahren zur Finanzierung von Kosten für Geflüchtete gebildet worden war. 2024 stehen damit nur noch 7,7 Mrd. € zur Verfügung. Dieses Geld ist also nahezu verbraucht und kann in den Folgejahren nicht erneut für den Haushaltsausgleich eingesetzt werden.“ So richtig demnach die Zielsetzung des Bundesfinanzministers sei, „so wackelig ist sein Vorhaben, auch aufgrund steigender Zinsen für den Schuldendienst.“

Für die Folgejahre bestünden erhebliche strukturelle Risiken, wenn nicht wirksam gegengesteuert werde: „Die Aussage von Bundesminister Lindner zur notwendigen Prioritätensetzung ist richtig und zu unterstützen. Dazu muss die Koalition die Kraft finden, denn kostenintensive Vorhaben wie die Kindergrundsicherung, das Bürgergeld oder die Altschuldenübernahme für Kommunen in wenigen Bundesländern kann sich der Bund vor dem Hintergrund begrenzter finanzieller Mittel bei Lichte betrachtet nicht leisten“, sagte Henneke. Die Regierung müsse das nachholen, was die drei Parteien in den Koalitionsverhandlungen versäumt hätten, nämlich „das viele Wünschenswerte sortieren und mit einem Preisschild versehen. An einer Priorisierung führt kein Weg vorbei, wobei Zukunftsthemen wie Klimaschutz, Transformationsprozesse oder Breitbandausbau wesentlich sind. Die Schuldenbremse schützt künftige Generationen vor Überlastung. Sie muss nach transparenten und belastbaren Maßstäben eingehalten werden.“

In diesem Zusammenhang wies er schließlich auf den Energie- und Klimafonds hin, der sich derzeit zur Überprüfung beim Bundesverfassungsgericht befände: „Nach unserer Überzeugung wird Karlsruhe feststellen, dass die Überführung von 60 Mrd. € Coronakrediten in diesen Fonds als Umgehung der Schuldenbremse verfassungswidrig ist. Damit sollte man demnach besser nicht planen“, so der DLT-Hauptgeschäftsführer abschließend.

 

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