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Der Deutsche Landkreistag begrüßt die heutige Entscheidung des Bundesrats, dem Gesetzentwurf zum Bürgergeld seine Zustimmung zu verweigern. Präsident Landrat Reinhard Sager sagte: „Nun wird es zu einem Vermittlungsverfahren kommen. Derzeit ist die Arbeitsmarktlage für Arbeitsuchende sehr gut. In einer solchen Situation die Handlungsmöglichkeiten der Jobcenter deutlich zurückzufahren, wäre der falsche Weg. Der Entwurf beinhaltet gravierende Fehlanreize.“

Das Bürgergeld sei von seiner Grundausrichtung mehr als fragwürdig. „Leider haben die Koalitionsfraktionen im Hinblick auf die zweijährigen Karenzeiten für große Wohnungen und hohe Vermögen sowie bei der unverbindlichen Vertrauenszeit bislang keine Kompromissbereitschaft signalisiert.“

Bedacht werden müssten auch die gesellschaftlichen Wirkungen: „Vor allem die Freistellung hoher Vermögen und jedweder Wohnungen und Häuser während der ersten zwei Jahre des Leistungsbezugs sprengen den Rahmen des Existenzminimums. Das lässt sich gegenüber Erwerbstätigen in unteren und mittleren Einkommensgruppen, die mit ihren Steuern zur Finanzierung dieser Leistungen beitragen, nicht mehr erklären. Vor allem an dieser Stelle muss es im Vermittlungsverfahren zu spürbaren Änderungen kommen“, so Sager.

Der in der vergangenen Woche vom Deutschen Bundestag beschlossene Gesetzentwurf dränge laut Sager das Erfolgsprinzip von „Fördern und Fordern“ zurück: „Arbeitsmarktintegration erfordert zwingend Mittun und Eigenbemühungen. Das Bürgergeld geht in wesentlichen Teilen in die entgegengesetzte Richtung und wendet sich vom ‚Fordern‘ ab. Schaut man auf die Grundphilosophie des Gesetzes, geht es der Koalition darum, einen sehr viel großzügigeren Nachfolger von ‚Hartz IV‘ zu schaffen. Dabei bleiben die Arbeitsanreize jedoch vielfach auf der Strecke“, sagte der DLT-Präsident.

 

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