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Der Deutsche Landkreistag begrüßt die gestern erzielten Vereinbarungen der Ampel-Koalition zum Gebäudeenergiegesetz. Präsident Landrat Reinhard Sager verdeutlichte, dass damit zwei maßgebliche Anliegen der Landkreise aufgegriffen worden seien: „Es ist richtig, dass zunächst eine kommunale Wärmeplanung bis spätestens 2028 erfolgt und erst dann Heizungen ausgetauscht werden müssen. Es ist weiterhin richtig, dass das klimaneutrale Heizen alle Möglichkeiten gleichwertig behandelt. Dass dazu nunmehr auch Holz- und Pellet-Heizungen zählen, ist für die vielen Eigentümer von Einfamilienhäusern in den Landkreisen ein gutes Signal. Wir hätten uns eine solche Verständigung früher und in einem geordneterem Verfahren gewünscht. Im Ergebnis kommen diese Leitplanken spät, aber noch nicht zu spät.“

Der Entwurf des Gebäudeenergiegesetzes soll sicherstellen, dass in dem wichtigen Bereich der Wärmeerzeugung bis zum Jahr 2045 die angestrebte Klimaneutralität erreicht werden kann. Dieses werde nicht ohne Veränderungen sowohl der Heizungen wie auch der Gebäudedämmung gehen. „All das wird stattfinden müssen. Wir dürfen dabei gleichzeitig die Menschen nicht überfordern. Wir brauchen keine unrealistischen Zwischenziele und Fristen bis 2030 und wir müssen angesichts der langen Lebenszyklen von Heizungen Verunsicherungen und einseitige Lösungen vermeiden“, so Sager.

Deshalb sei es vollkommen richtig, dass in den Kommunen zunächst eine Wärmeplanung erfolgt. Auf diese Weise könnten die Eigentümer einschätzen, ob möglicherweise ein kommunales Wärmenetz entsteht, das bestehende Heizungsanlagen mit bestimmten Anpassungen klimaneutral versorgt. „Solche Entscheidungen lassen sich angesichts der nunmehr vorgesehenen Verknüpfung zwischen kommunaler Wärmeplanung und dem Gebäudeenergiegesetz deutlich seriöser und belastbarer treffen. Dass in Neubaugebieten bereits zum 1.1.2024 weitgehend klimaneutrale Heizungen vorgesehen sind, ist konsequent. Wer neu baut, muss dieses gleich klimaneutral tun.“

Richtig sei auch, dass alle klimaneutralen Heizungssysteme gleichwertig behandelt werden sollen. „Gerade angesichts der vielen Einfamilienhäuser in den Landkreisen gehören dazu auch Heizungen, die mit Holz und Pellets betrieben werden. Angesichts von 6 bis 8 % bereits jetzt bestehender Heizungen auf dieser Grundlage besteht damit Sicherheit für viele Menschen“, sagte er.

Ebenfalls sei positiv, dass private und öffentliche Gebäude gleichbehandelt werden sollen. Die Landkreise seien sich der kommunalen Vorbildfunktion durchaus bewusst. „Gerade große Gebäude wie Krankenhäuser oder Schulen sind aber oftmals nicht leicht und nur unter großen finanziellen Belastungen überhaupt klimaneutral zu beheizen. Auch deshalb ist es wichtig, auf die ursprünglich vorgesehenen sog. Transformationspläne und Zwischenziele ebenso wie auf die zahlreichen bürokratischen und ordnungsrechtlichen Vorgaben zu verzichten.“

Jetzt komme es darauf an, das Gesetzgebungsverfahren spätestens nach der Sommerpause im Gleichklang mit den gesetzlichen Regelungen zur kommunalen Wärmeplanung einzuleiten, damit beide Gesetze zum 1.1.2024 in Kraft treten können. „Es wäre für das angestrebte Ziel sowie für die Berücksichtigung der Interessen von Eigentümern, Mietern und Kommunen zwar besser gewesen, all dies von vornherein so vorzusehen. Dass unsere Hinweise erst spät aufgegriffen worden sind, ist insofern bedauerlich. Dass es jetzt aber dennoch gelungen ist, diese Leitplanken vorzulegen, ist gut.“

 

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