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Der Deutsche Landkreistag hat keinerlei Verständnis dafür, dass die Arbeit der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Flüchtlingsfinanzierung am Montag ohne Ergebnis beendet worden ist. DLT-Präsident Reinhard Sager sagte: „Das ist eine weitere schlechte Nachricht im Zusammenhang mit den vielen offenen Flüchtlingsfragen. Der Bund ist verantwortlich für fehlende Begrenzung und Steuerung der Zuwanderung und damit die erhebliche Ausweitung der Kosten auf kommunaler Ebene. Wenn er nun seine finanzielle Beteiligung nicht nur nicht ausbauen, sondern gegenüber den Ländern sogar halbieren will, schlägt das dem Fass den Boden aus. Das kann und darf nicht das Ergebnis eines monatelangen Arbeitsgruppenprozesses sein.“

Die Arbeitsgruppe hatte im Mai d. J. den Auftrag erhalten, ein langfristiges atmendes System zur Flüchtlingsfinanzierung, bei dem die Höhe der Zuschüsse an die Zahlen der Asylsuchenden geknüpft ist, für das Treffen des Bundeskanzlers mit den Regierungschefs der Länder am 6.11.2023 zu entwickeln.

Im Beschluss von Bund und Ländern vom 10.5.2023 heißt es:

„Aus Sicht des Bundes wurde ein atmendes System für die Unterstützung der Länder und Kommunen bereits etabliert. Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder werden bei ihrer regulären Zusammenkunft im November 2023 über diese Frage entscheiden. Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe wird diese Entscheidung vorbereiten.“

„Ein Brechen dieses Versprechens wäre nicht nur für die Landkreise enttäuschend, sondern wäre auch ein Armutszeugnis für die Handlungsfähigkeit des Staates in Krisenzeiten. Denn mit nicht weniger haben wir es mit Blick auf die Flüchtlingszahlen zu tun. Es müssen Lösungen her, die Finanzierungsfragen wurden schon viel zu lange von Sitzung zu Sitzung verschoben“, so Sager.

Dem Deutschen Landkreistag gehe es in erster Linie um eine vollständige Übernahme der Unterkunftskosten für anerkannte Geflüchtete durch den Bund: „Vor allem die steigenden Belastungen durch die eine Million ukrainischen Geflüchteten seit dem 1.6.2022 müssen vollständig vom Bund übernommen werden. Diese direkte Übernahme der kommunalen Belastungen ist für uns zentral“, so der DLT-Präsident.

Für die Kosten der Integration sind die Länder ihren jeweiligen Kommunen erstattungspflichtig. Daher sollten sich Bund und Länder insoweit über die Umsatzsteuerverteilung langfristig verständigen, so Sager weiter. „Auch diese Verteilung muss sich der Höhe nach an den tatsächlichen Belastungen orientieren. Maßgeblich für die Gesamthöhe sollte die Anzahl der zu integrierenden Flüchtlinge sein.“ Allerdings sei der Bund offenbar nicht mehr bereit, sich im bisherigen Umfang an den Kosten von Ländern, Landkreisen, Städten und Gemeinden für die Integration, Beschulung und Betreuung von Geflüchteten aus der Ukraine zu beteiligen.

„Damit setzt der Bund ein fatales Signal und wird auch dazu beitragen, dass zwischen Ländern und Kommunen die Spannungen in finanziellen Fragen zunehmen, weil schlicht das Geld fehlt. Das sind denkbar schlechte Bedingungen für die Mammutaufgabe der Integration, die erst beginnt und eine riesige Herausforderung darstellt.“

Auch sollte der Bund eine dauerhafte und der Bewegung der Flüchtlingszahlen entsprechend ausgestaltete Bereitstellung von Umsatzsteueranteilen des Bundes an die Länder für die Belastungen durch das Asylbewerberleistungsgesetz vorsehen. „Diese atmende Regelung in Form der früheren 670-Euro-Pauschale hat sich bewährt und sollte als Vorbild dienen“, so Sager abschließend.

 

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