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Der Deutsche Landkreistag fordert den Bundesrat auf, dem neuen Onlinezugangsgesetz in dieser Form nicht zuzustimmen. Präsident Reinhard Sager sagte: „Dadurch wird die zähe Geschichte des OZG nur um eine unrühmliche Episode länger. Das, was hier auf dem Tisch liegt, ist getragen von reinem Aktionismus des Bundes. Es löst die eigentlichen Probleme nicht.“

So würden die Gräben zwischen Bund, Ländern und Kommunen nicht zugeschüttet, sondern sogar noch vertieft: „Das Gesetz will dem Bund eine einseitige Festlegung aller für die Umsetzung erforderlichen Standards erlauben, und zwar ohne wirksame Einbeziehung des IT-Planungsrats und der fachlichen und technischen Expertise aus Ländern und Kommunen. So kann das nicht funktionieren.“

Zwar sei es zu begrüßen, dass der Bund eine verbindliche Festlegung von Standards in Angriff nehme. „Nicht nachvollziehbar ist es jedoch, dass keinerlei Vorschläge für eine umfassende Vollzugsbetrachtung und Einbeziehung der kommunalen und Landesverwaltung gemacht werden. Hier wird keine föderal übergreifende Standardisierungsorganisation geschaffen, sondern einseitig und im Alleingang gehandelt.“ Erforderlich sei vielmehr eine umfassende Standardisierungsstrategie, die alle relevanten Beteiligten aus Verwaltung und Privatwirtschaft angemessen einbezieht.

Zudem soll ein neuer Rechtsanspruch auf elektronischen Zugang zu Verwaltungsleistungen des Bundes eingeführt werden, der sich in seiner Abstraktheit aber nicht vor Gericht einklagen lasse. „Damit wird das ganze Vorhaben zur Farce. Ein Fortschritt bei der ebenenübergreifenden Verwaltungsdigitalisierung ist damit nicht verbunden“, so Sager.

Dabei gäbe es laut dem DLT-Präsidenten eigentlich genug zu tun: „Die zentralen Projekte der Registermodernisierung, der Automation der Verwaltung und der Informationssicherheit bleiben aber nahezu auf der Strecke und sind weiterhin unterfinanziert. Das ist ernüchternd.“

 

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