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Der Deutsche Landkreistag warnt davor, die Legalisierung von Cannabis in der geplanten Form vorzunehmen. Der Schutz der Gesundheit von Kindern und Jugendlichen sei nicht ausreichend und den kommunalen Gesundheits- und Jugendämtern sowie den Ordnungsbehörden drohe beträchtlicher Mehraufwand. Präsident Reinhard Sager sagte dem Redaktionsnetzwerk Deutschland: „Der Schutz von Kindern und Jugendlichen muss Vorrang haben. Das sehen die Landkreise nicht als gesichert an. Man kann nicht den Konsum von Beschränkungen befreien und gleichzeitig den Gesundheits- und Jugendschutz nicht hinreichend im Blick haben. Auf diese Weise werden sich eher die Risiken einer Legalisierung realisieren.“ Zudem müsse der Umsetzungsaufwand beschränkt werden. „Wir haben nicht den Eindruck, dass der Gesetzgeber dies bislang ausreichend berücksichtigt hätte.“

Der Bundesrat wird sich am 22.3.2024 mit dem Gesetzentwurf befassen. Der Deutsche Landkreistag drängt auf die vollständige Berücksichtigung der kommunalen Bedenken in einem möglichen Vermittlungsverfahren. Hierzu haben die Länder eine Reihe von sinnvollen Vorschlägen eingebracht wie etwa zur Reduzierung der erlaubten Mengen und zum Zurückdrängen aus dem öffentlichen Raum. Außerdem soll das Gesetz erst ein halbes Jahr später in Kraft treten und nicht bereits zum 1.4.2024.

„Wir unterstützen die Länder, denn wir teilen die Sorgen zu den gesundheitlichen Folgen und zum kommunalen Vollzugsaufwand. Die Landkreise haben grundsätzliche Bedenken, eine weitgehende Legalisierung von Cannabis für Volljährige mitzutragen.“ So sei unklar, wie viele Anbauvereinigungen entstehen und kontrolliert werden müssen. „Die Gesundheitsämter werden dadurch weiter belastet und die Wahrnehmung bereits bestehender Aufgaben wird erschwert. Zusätzliche Lasten entstehen z. B. auch bei den Fahrerlaubnisbehörden der Landkreise durch mehr Eignungsprüfungen, Fahrverbote und Ordnungswidrigkeitenverfahren.“

Auch sei der prognostizierte Erfüllungsaufwand für Länder und Kommunen deutlich zu gering ausgewiesen worden: „Die veranschlagten Beträge von 1 Mio. € in den ersten beiden Jahren bis zu 1,8 Mio. € im fünften Jahr ergeben bei den 294 Landkreisen und 106 kreisfreien Städten einen Betrag von gerade einmal 2.500 bis 4.500 € pro Kommune. Das entspricht ungefähr einem Zehntel der Kosten eines (einzigen) Mitarbeiters. Das ist nicht einmal ansatzweise ausreichend“, so der DLT-Präsident.

 

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