Nach dem Beschluss der Krankenhausreform durch den Deutschen Bundestag hat der Deutsche Landkreistag die Länder erneut aufgefordert, den Entwurf am 22.11.2024 im Bundesrat abzulehnen und den Vermittlungsausschuss anzurufen. Präsident Landrat Dr. Achim Brötel sagte: „Die Reform ist eine Black Box, es gibt nach wie vor keine Auswirkungsanalyse. Deshalb sind wir fassungslos, dass der Bundestag auf einer derart unsicheren Sachgrundlage überhaupt einen Beschluss gefasst hat.“ Auch dürften die Länder dem Gesetzentwurf im Bundesrat ohne einen auch rückwirkenden Tarif- und Inflationsausgleich nicht zustimmen: „In den letzten zwei Jahren mussten bereits 48 Kliniken Insolvenz anmelden. Weitere werden jetzt mit Sicherheit folgen. Und: Es trifft wieder einmal in erster Linie den ländlichen Raum. Das darf der Bund nicht einfach ignorieren!“
Die umstrittene Krankenhausreform von Bundesgesundheitsminister Lauterbach ist im Bundestag beschlossen worden. „Sie ist noch immer eine Black Box. Die entscheidende Frage ist, was die vorgeschlagenen Maßnahmen konkret für die Landkreise und ihre Krankenhäuser bedeuten. Wer reinen Gewissens ist, hätte den Grouper doch jederzeit vorher veröffentlichen können. Auch das ist der Bund aber nach wie vor schuldig geblieben. Es gibt keine Analyse, was aber für ein so gewichtiges Reformvorhabenselbstverständlich sein sollte. Mit Transparenz hat das alles nichts zu tun.“ An den wesentlichen Kritikpunkten der kommunalen Ebene habe sich in den vergangenen Monaten und Jahren nichts geändert. „Die Änderungsvorschläge der Länder sind nur marginal in den Gesetzentwurf aufgenommen worden“, so Brötel.
Es dürfe unter keinen Umständen zum Regelfall werden, dass das nächste voll ausgestattete Krankenhaus viele Kilometer weit weg ist. Gerade in dünn besiedelten Landkreisen brauche es Krankenhäuser, in denen man auch mit kleineren Beschwerden ambulant versorgt wird. „Es gibt in den ländlichen Räumen sehr leistungsfähige Häuser, die fachlich ebenso wie Kliniken in Ballungsräumen in der Lage sind, zusätzliche medizinische Leistungen zu übernehmen. Die darf man nicht schließen und Spezialbehandlungen nur noch in der Großstadt anbieten.“
Außerdem habe der Bund noch immer keine wirksamen Maßnahmen gegen die Finanznot der Krankenhäuser angeboten. „Es geht um die Defizite, die seit 2022 aufgelaufen sind. Da hilft es wenig, wenn die Bundesregierung Hilfe lediglich für das laufende Jahr in Aussicht stellt.“ Das Finanzierungsangebot an die Krankenhäuser decke nur kleine Teile der seit Jahren aufgelaufenen Finanzierungslücken ab. „Grundlage für leistungsfähige Krankenhäuser ist aber ganz klar eine auskömmliche Betriebskostenfinanzierung durch die Krankenkassen“, so der DLT-Präsident abschließend.