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Der Deutsche Landkreistag kritisiert die Entscheidung des Bundesrates scharf, auf die Anrufung des Vermittlungsausschusses zur Krankenhausreform zu verzichten. „Das Vorhaben hätte noch gerettet werden können, diese Chance ist jetzt vertan. Die gravierenden Fehler der bisherigen Entwürfe hätten korrigiert und die Krankenhäuser stabilisiert werden können und müssen“, erklärt der Präsident des Deutschen Landkreistages, Landrat Dr. Achim Brötel. „Jedenfalls muss es nun zu den ersten Amtshandlungen einer neuen Bundesregierung gehören, den dringend notwendigen Inflationsausgleich rückwirkend bis 2022 gesetzgeberisch auf den Weg zu bringen“.

Die Bundesratsdebatte sei sehr intensiv geführt worden. „Die Entlassung seiner Gesundheitsministerin durch Brandenburgs Ministerpräsidenten Dietmar Woidke zeigt die Emotionen. Es belegt aber auch, dass der Bundesgesundheitsminister mit dem Kopf durch die Wand wollte und es versäumt hat, andere mitzunehmen“, so Brötel weiter. Es stehe zu viel auf dem Spiel. „Dabei geht es nicht um missionarischen Eifer, sondern um die Menschen.“

Dadurch, dass die Krankenhausreform nun mit einem viel zu geringen Kostenausgleich für die Vergangenheit Gesetz werde, ändere sich die prekäre Lage vieler Kliniken gerade nicht. In den letzten zwei Jahren hätten bereits 48 Kliniken Insolvenz anmelden müssen. „Und das wird nicht das Ende der Fahnenstange sein, weitere Häuser werden folgen. Vor allem wird dies wieder einmal in erster Linie die ländlichen Räume treffen. Deshalb gehört das ganz oben auf die politische Agenda ab dem 23.2.2025.“

Es gehe um die Defizite, die seit 2022 aufgelaufen seien. „Gemessen an diesem Bedarf war und ist das Angebot des Bundes unzureichend. Denn es stellt lediglich Hilfe für das laufende Jahr in Aussicht. Das reicht nicht. Dadurch werden nur kleine Teile der seit Jahren aufgelaufenen Finanzierungslücken abgedeckt“, so Brötel.

Im Übrigen bleibe die Krankenhausreform eine Black Box – ohne Auswirkungsanalyse und damit eine klare Vorstellung darüber, was sie bewirken werde. „Seit Beginn des Verfahrens fragen wir den Bundesgesundheitsminister, was die vorgeschlagenen Maßnahmen konkret für die Landkreise und ihre Krankenhäuser bedeuten. Aber diese für ein Gesetzgebungsprojekt solchen Ausmaßes wesentliche Informationen wurden uns vorenthalten. Diese Geheimniskrämerei lässt nicht davon ausgehen, dass für die Landkreise irgendetwas besser wird.“ Ganz im Gegenteil zeige eine aktuelle Studie der Vebeto GmbH, dass die Reform nicht die Existenz der ländlichen Krankenhäuser sichern könne, wie es der Bundesgesundheitsminister immer wieder versprochen habe. Diese Kliniken haben nach dem klaren Studienbefund im neuen Finanzierungssystem keine Chance, ihre Erlösverluste durch den Wegfall einzelner komplexerer Behandlungsangebote zu kompensieren.

In der Fläche könne man sich aber keine weiteren negativen Strukturveränderungen leisten, die zu einer drastischen Verschlechterung der Patientenversorgung führen würden, so der DLT-Präsident weiter. „An den wesentlichen Kritikpunkten der kommunalen Ebene hat sich in den vergangenen Monaten und Jahren nichts geändert.“ Es gebe in den ländlichen Räumen sehr leistungsfähige Häuser, die fachlich in der Lage seien, zusätzliche medizinische Leistungen zu übernehmen. „Die Reform darf nicht dazu führen, dass solche Häuser geschlossen werden und die Menschen auf Spezialbehandlungen in einer Großstadt verwiesen werden. Genau das droht seit dem heutigen Tage aber ganz real.“

 

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