Zu dem heute vom Normenkontrollrat (NKR) vorgelegten Gutachten „Bündelung im Föderalstaat – Zeitgemäße Aufgabenorganisation für eine leistungsfähige und resiliente Verwaltung“ erklärt DLT-Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. Hans-Günter Henneke: „Verwaltungsmodernisierung ist ein wichtiges Daueranliegen. Dazu bietet das NKR-Gutachten einige bedenkenswerte Anregungen und konkrete Umsetzungsvorschläge, über die wir gerne diskutieren sollten. Auch Bündelungen sind für uns kein Tabu. Die gleichzeitig vorgeschlagenen Verfassungsänderungen lehnen wir dagegen ab. Diese können unabsehbare Folgewirkungen auf die Statik des Föderalismus haben“.
Das vom NKR vorgelegte Gutachten geht von der These aus, die heutige Art der öffentlichen Aufgabenwahrnehmung sei nicht mehr tragfähig. Abhilfe soll aus Sicht des Gutachtens insbesondere eine stärkere räumliche, fachliche und funktionale Bündelung bieten. Dieser Reformansatz wird an drei Fallstudien näher betrachtet: der Erteilung von Fahrerlaubnissen, der Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen sowie der Einkommensprüfung als Teil unterschiedlicher Verwaltungsverfahren. Dazu Henneke: „Insbesondere der Gedanke der Bündelung sollte weiterverfolgt werden. Die Landkreise sind seit jeher als Bündelungsbehörde. Hier, aber auch im Bereich der landkreisübergreifenden Zusammenarbeit, besteht aus unserer Sicht noch viel Potenzial, Zuständigkeiten noch weiter zusammenzufassen oder sinnvoll funktional zuzuordnen.“ Das dürfe – so auch der NKR selbst – aber nicht zu zentralisierten Strukturen für Verwaltungsleistungen führen, bei denen Bürger und Unternehmen weiterhin auf kompetenten Ansprechpartner vor Ort angewiesen sind. „Dazu bedarf es kraftvoller kommunaler Selbstverwaltungskörperschaften, die weiter gestärkt werden müssen“, betont Henneke. Deshalb könne der Bund einen wesentlichen Beitrag zur Steigerung der Leistungsfähigkeit der Verwaltung leisten, wenn er das mittlerweile erreichte Maß an Überregulierung endlich reduzieren und nicht ständig neue Aufgaben kreieren würde.
Dagegen, so unterstreicht Henneke, brauche es die im Gutachten vorgeschlagenen Verfassungsänderungen nicht. Zu Recht betone der NKR selbst, dass es keiner neuerlichen Föderalismusreform bedarf – nur um dann Vorschläge zu unterbreiten, die das Potenzial haben, Grundprinzipien unserer bewährten föderalen Ordnung ohne Not auszuhebeln. „Die von dem Gutachten zur Disposition gestellten Art. 30 und 83 GG sowie das sich daraus ableitende Verbot der Mischverwaltung gehören ebenso wie die daran anknüpfende Vorgaben der Finanzverfassung zu den tragenden Säulen des Bundesstaates. Wer diese leichtfertigt schwächt, legt daher die Axt an die Wurzel des Föderalismus“. Auch einer Infrastrukturkompetenz des Bundes bedürfe es nicht. Davon, so Henneke abschließend, sollten wir die Finger lassen und uns darauf konzentrieren, wie wir im Rahmen des Grundgesetzes das gemeinsame Ziel einer leistungsfähigen Verwaltung im Interesse der Bürger und Unternehmen am besten erreichen können.