Der Deutsche Landkreistag hat mit deutlicher Kritik auf die geplante Streichung der im Gesetz zum Sondervermögen zunächst vorgesehenen Mindestquote von 60 % für die kommunale Ebene reagiert. Die Bundesregierung will den Gesetzentwurf heute im Kabinett beschließen, mit dem die Umsetzung der 100 Mrd. € aus dem Sondervermögen des Bundes für Infrastrukturinvestitionen in Ländern und Kommunen geregelt werden soll. „Die Mindestquote von 60 % der Investitionsmittel für die kommunale Ebene ist wichtig für wirksame Wachstumsimpulse. Umso erstaunter sind wir, dass diese Passage nun in der Kabinettsvorlage fehlt. Damit bliebe das zentrale Signal, dass der größte Teil der Mittel dort ankommen soll, wo sie dringend gebraucht werden, aus. Das wäre ein Schlag ins Gesicht von Städten, Landkreisen und Gemeinden“, sagte der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Landkreistages Prof. Dr. Hans-Günter Henneke gegenüber der dpa.
„Wir haben in den letzten Wochen immer wieder betont, dass eine faire Beteiligung der Kommunen nur dann sichergestellt werden kann, wenn diese im Gesetz verbindlich verankert wird. Stattdessen erleben wir nun erneut, dass sich die Länder eine Verteilungsmacht vorbehalten, die in der Vergangenheit leider nicht verlässlich zu Gunsten der kommunalen Ebene ausgeübt wurde“, so Henneke weiter.
Dass mindestens 60 % der Mittel den Kommunen zugutekommen sollen, sei und bleibe ein fairer und sachlich richtiger Ansatz, da in der Vergangenheit der kommunale Anteil an den Investitionsausgaben in den Ländern mit zwischen 62 % bis 80 % deutlich höher gelegen habe. „Dieses Element muss dann aber auch durchgehalten werden. Zwar konnten wir eine schriftliche Stellungnahme zum Gesetzentwurf abgeben, jedoch fand diese im weiteren Verfahren offenbar kaum Berücksichtigung. Es drängt sich der Eindruck auf, die Länder stellen sich als Anwälte und Schutzpatrone der Kommunen dar, entscheiden aber faktisch allein und ohne kommunale Beteiligung über Gesetzgebung und Verteilung von Mitteln. Das ist verfassungsrechtlich fragwürdig und politisch inakzeptabel.“
Die kommunale Ebene werde trotz verfassungsrechtlich garantierter Selbstverwaltung regelmäßig übergangen. „Es fehlt ein partnerschaftlicher Umgang der staatlichen Akteure miteinander, der durchträgt. Auch die Bundesregierung bleibt eine wirksame Einbindung schuldig, obwohl sie öffentlich den Schulterschluss mit den Kommunen verspricht und immer wieder beteuert, dass es auf sie ankommt.“
Henneke abschließend: „Wir brauchen endlich eine neue Kultur der Beteiligung. Es reicht nicht, die Kommunen nur auf dem Papier zu erwähnen – sie müssen wesentlich berücksichtigt und strukturell eingebunden werden. Nur so können politische Vorhaben wie das Sondervermögen die volle Wirkung für die Menschen vor Ort entfalten.“