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Der Deutsche Landkreistag unterstützt grundsätzlich die von der Bundesregierung geplante Reform der Notfallversorgung, lehnt aber weitergehende Eingriffe des Bundes in die kommunale Organisation des Rettungsdienstes entschieden ab. Das Präsidium des kommunalen Spitzenverbandes, das heute in Berlin zu einer Sitzung zusammengekommen ist, kritisiert deshalb die Pläne des Bundesgesundheitsministeriums scharf, das den Rettungsdienst primär aus einer medizinischen Perspektive betrachten will. „Das berücksichtigt weder die engen Verflechtungen mit dem Brand- und Katastrophenschutz noch die Funktion des Rettungsdienstes als Teil der kommunalen Gefahrenabwehr“, so Präsident Landrat Dr. Achim Brötel. „Wir brauchen eine bessere Verzahnung von Notaufnahmen, vertragsärztlichem Bereitschaftsdienst und Rettungsdienst, aber ganz sicher keine Fernsteuerung aus Berlin.“

Der Rettungsdienst ist Teil der kommunalen Gefahrenabwehr mit engen Bezügen zu Feuerwehr und Katastrophenschutz. Hierfür tragen die Länder und Kommunen die Verantwortung. „Und das muss auch so bleiben“, so Brötel weiter. „Wer den Rettungsdienst nur als verlängerten Arm der gesetzlichen Krankenversicherung versteht, verkennt seine Rolle in der Gefahrenabwehr. Gerade in ländlichen Räumen greifen Feuerwehr, Katastrophenschutz und Rettungsdienst eng ineinander. Diese Strukturen dürfen deshalb nicht durch zentralistische Vorgaben aus Berlin aus dem Gleichgewicht gebracht werden.“

Hintergrund sind Überlegungen des Bundesgesundheitsministeriums, die medizinische Notfallrettung als eigenständigen Leistungsbereich in das SGB V aufzunehmen und einen neuen Gremien- und Qualitätsrahmen auf Bundesebene zu schaffen. Zudem ist ein Fachgremium vorgesehen, das bundesweite Rahmenempfehlungen zur medizinischen Notfallrettung erarbeitet. Aus Sicht der Landkreise würde dies die gewachsene Länder- und Kommunalzuständigkeit im Rettungsdienst aushöhlen und etablierte Strukturen vor Ort gefährden.

Vor diesem Hintergrund begrüßt der Deutsche Landkreistag den vor wenigen Wochen vom Bundesrat gefassten Entschließungsantrag zur Notfallreform, in dem die Länder den Bund auffordern, eine rechtssichere und zukunftsfähige Vergütung im Rettungsdienst zu schaffen – insbesondere für die Behandlung vor Ort, auch bei Fehleinsätzen, für Transporte in ambulante Versorgungsstrukturen, für die Leitstellentätigkeit sowie für telemedizinische Maßnahmen. „Eine darüberhinausgehende bundesgesetzliche Reform des Rettungsdienstes, insbesondere über zusätzliche Qualitätsvorgaben oder einen eigenen Leistungsbereich ‚Rettungswesen‘ im SGB V, lehnen wir hingegen ab“, so Brötel.

Statt neuer bundeseinheitlicher Steuerungsstrukturen fordern die Landkreise, die Notfallversorgung insgesamt besser zu vernetzen. „Dazu gehört vor allem die sinnvolle Verknüpfung der Rufnummern 112 und 116 117, die Einrichtung integrierter Notfallzentren an Krankenhäusern und die Stärkung der Ersteinschätzung, um Patienten in die jeweils passende Versorgungsstruktur zu steuern.“

Konkret spricht sich der Deutsche Landkreistag dafür aus, im SGB V klarzustellen, dass die präklinischen medizinischen Leistungen des Rettungsdienstes – einschließlich medizinischer Versorgung vor Ort, fachlich-medizinischer Betreuung während des Transports sowie telemedizinischer Unterstützung – als Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung anerkannt und entsprechend vergütet werden. Gleiches gilt für die disponierenden Leistungen der Leitstellen. Dadurch ließen sich auch die Finanzierungsdiskussionen wegen Leerfahrten in einigen Bundesländern beenden.

„Was wir ganz bestimmt nicht brauchen, ist hingegen eine neue SGB-V-Säule ‚Rettungswesen‘. Der Bund sollte hier die Länderkompetenz endlich respektieren und sich auf das konzentrieren, was er leisten kann: eine solide Finanzierung und eine bessere Vernetzung der Notfallstrukturen“, so der DLT-Präsident.

 

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