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Der Deutsche Städtetag, der Deutsche Landkreistag sowie der Deutsche Städte- und Gemeindebund kritisieren die offenbar kurzfristig geplanten Änderungen an der Vereinbarung des Bundes mit den Ländern zum Digitalpakt 2.0, mit dem die digitale Ausstattung an Schulen mitfinanziert werden soll. Bund und Länder hatten im Dezember 2025 eine politische Einigung zu dem Nachfolgeprogramm für den DigitalPakt Schule aus der Zeit der Corona-Pandemie erzielt. Die Verwaltungsvereinbarung von Bund und Ländern sah bisher vor, dass der Digitalpakt rückwirkend ab dem 1. Januar 2025 gilt. Das hatten die Kommunen auch ausdrücklich begrüßt. Jetzt hat der Bund das Startdatum offenbar ohne vorherige Rücksprache mit den Kommunen auf den 1. Januar 2026 verlegt.

Dazu erklären die Hauptgeschäftsführer der kommunalen Spitzenverbände Christian Schuchardt (Deutscher Städtetag), Dr. Kay Ruge (Deutscher Landkreistag) und Dr. André Berghegger (Deutscher Städte- und Gemeindebund): „Viele Kommunen haben im Vertrauen auf die Aussagen von Bund und Ländern bereits im Jahr 2025 Geld für die weitere Digitalisierung der Schulen ausgegeben. Wenn der Start des Digitalpakts 2.0 jetzt auf 2026 verschoben wird, werden viele Städte, Landkreise und Gemeinden auf den hohen Kosten für die Anschaffung von digitalen Geräten und IT-Infrastruktur sitzenbleiben, weil sie für 2025 eben keine Mittel aus dem Digitalpakt bekommen. Das wäre angesichts der prekären Lage der kommunalen Haushalte ein weiterer Schlag und auch für das Verhältnis von Kommunen, Ländern und Bund ein schlechtes Signal. Das Bundesbildungsministerium hatte den Kommunen bisher zugesichert, dass auch für 2025 rückwirkend Gelder beantragt werden können und dies auch öffentlich kommuniziert. Darauf müssen wir uns verlassen können. Wir erwarten, dass es beim rückwirkenden Start des Digitalpakts 2.0 zum 1. Januar 2025 bleibt. Alles andere wäre ein gravierender Verstoß gegen den Vertrauensschutz.“

Problematisch ist aus Sicht der kommunalen Spitzenverbände auch, dass die Förderlücke zwischen dem ersten und dem zweiten Digitalpakt weiterwächst, wenn der Bund das neue Programm tatsächlich erst 2026 starten lässt. „Es war ohnehin ungünstig, dass es nach dem Auslaufen des ersten Digitalpakts ab Mai 2024 eine Förderlücke gab“, so Schuchardt, Dr. Ruge und Dr. Berghegger. „Diese Lücke könnte jetzt auf mehr als anderthalb Jahre anwachsen. Dabei ist die Digitalisierung der Schulen in Zukunft ganz klar eine Daueraufgabe, die auch dauerhaft finanziert werden muss. Das Ergebnis wird sein: Die Ausstattung der Schulen wird noch mehr von der Leistungsfähigkeit der jeweiligen Kommune abhängen. Das darf auch mit Blick auf die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse nicht das Entwicklungsprinzip werden. Außerdem zeigt sich wieder einmal: Es geht nicht an, dass die Kommunen nicht mit am Tisch sitzen, wenn Bund und Länder etwas verhandeln, was so weitreichende Auswirkungen auf uns hat.“

 

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