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Zu den aktuellen politischen Beratungen über eine Reform der Pflege erklärt der Präsident des Deutschen Landkreistages, Landrat Dr. Achim Brötel: „Die Pflegeversicherung steht zugegebenermaßen unter erheblichem Druck. Aber die Antwort darauf kann doch nicht sein, dass die Lasten erneut einfach an andere weiter verschoben werden. Immer mehr Pflegebedürftige und ihre Angehörigen können schon jetzt die Eigenanteile nicht mehr aus eigener Kraft stemmen. Wenn die Reform aber dazu führt, dass dieser Fall künftig noch früher eintritt als bisher, dann wird einmal mehr unweigerlich die Hilfe zur Pflege zusätzlich mit diesen Kosten belastet. Dabei handelt es sich allerdings zu 100 % um kommunal finanzierte Leistungen. Genau das darf deshalb nicht passieren. Wir sind nicht der ständige Ausfallbürge der Pflegeversicherung!“

Brötel weiter: „Wenn Menschen trotz Rente und Pflegeversicherung die Kosten der Pflege nicht mehr tragen können, springen schon jetzt regelmäßig die Landkreise ein. Die Ausgaben für diese „Hilfe zur Pflege“ steigen derzeit mit großer Dynamik von über 20 % pro Jahr. Mehr als jeder dritte Pflegefall ist inzwischen bereits ein Fall für die Hilfe zur Pflege. Tendenz: weiter steigend. Die Kommunen geben allein dafür jährlich weit über 5 Mrd. € aus – und das bei auch sonst riesigen eigenen Defiziten. Wenn die Eigenanteile der Pflegebedürftigen in den Heimen nicht wirksam begrenzt werden, verschärft sich diese Entwicklung aber zwangsläufig immer weiter. Die Pflegeversicherung wird stabilisiert, aber auf Kosten der kommunalen Haushalte, die schon jetzt am Ende ihrer Leistungsfähigkeit sind. Das ist der absolut falsche Weg. Es muss endlich damit Schluss sein, dass die Kommunen zum Packesel der Nation gemacht werden.“

Der Deutsche Landkreistag hat bereits im Zusammenhang mit den Ergebnissen der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Pflegereform deutlich gemacht, dass eine Reform notwendig ist, die Pflegebedürftige tatsächlich entlastet, die zugleich aber auch verhindert, dass die Kosten immer weiter in die kommunal getragene Hilfe zur Pflege gedrückt werden. „Dazu ist es erforderlich, die pflegebedingten Eigenanteile wirksam zu begrenzen und Kosten nicht lediglich innerhalb des Systems zu verschieben. Wir haben wiederholt darauf hingewiesen, dass eine Reform keine Mehrausgaben in der Hilfe zur Pflege auslösen darf. Zielführender sind echte Entlastungen, etwa durch eine stärkere Begrenzung der Eigenanteile, die Herausnahme der Ausbildungsumlage aus den Eigenanteilen, die Abschaffung des Angehörigen-Entlastungsgesetzes und die Übernahme der medizinischen Behandlungspflege durch die Krankenkassen.“

Auch müssten Pflegebedürftige in besonderen Wohnformen der Eingliederungshilfe endlich die vollen Leistungen der Pflegeversicherung erhalten. Die vielfach kommunal getragene steuerfinanzierte Eingliederungshilfe dürfe auch dort nicht als Ausfallbürgin für die beitragsfinanzierte Pflegeversicherung missbraucht werden. Zu unterstützen sei hingegen der Vorschlag, die Kriterien für die Pflegegrade 1, 2 und 3 zu überprüfen, da die Pflegerate seit Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs überproportional gestiegen sei, so Brötel.

 

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