Zur Einigung im Koalitionsausschuss sagte der Präsident des Deutschen Landkreistages, Landrat Dr. Achim Brötel, gegenüber der Funke Mediengruppe: „Es ist gut, dass die Koalition Handlungsfähigkeit beweist und sich auf konkrete Vorhaben verständigt hat. Deutschland braucht eine Bundesregierung, die entscheidet, umsetzt und auch schwierige Fragen nicht weiter vertagt. Einige Punkte der Einigung gehen in die richtige Richtung. Das gilt insbesondere für die angekündigte konsequentere Bekämpfung von Sozialleistungsmissbrauch, für den Abbau von Berichtspflichten, für die Beschleunigung beim Ausbau der Verteilnetze und für die Bereitschaft, die Rentenreform umzusetzen. Aus kommunaler Sicht ist dies dennoch kein Befreiungsschlag.
Die großen Belastungstreiber der kommunalen Haushalte bleiben weitgehend unangetastet. Die Landkreise brauchen spürbare Entlastungen bei den Sozialausgaben, eine faire Finanzierung bestehender Bundesgesetze und eine konsequente Anwendung des Grundsatzes „Wer bestellt, bezahlt“ – für die Zukunft, aber auch für die offenen Rechnungen der Vergangenheit. Positiv ist das Bekenntnis des Bundes, neue Belastungen der Kommunen durch die Einkommensteuerreform ausgleichen zu wollen. Das ist ein wichtiges Signal, weil steuerpolitische Entlastungen nicht erneut zulasten der kommunalen Haushalte gehen dürfen.
Die Bekräftigung zur Umsetzung der Vorschläge der Sozialstaatskommission ist richtig. Die Empfehlungen der Kommission liegen seit Januar auf dem Tisch. Wir erwarten vom Bundesministerium, dass dazu alsbald eine konkrete Konzeption vorgelegt wird, auf der dann die Gesetzgebung aufbauen kann.
Ausdrücklich begrüßen wir, dass der Bund noch im Juli einen Aktionsplan zur Bekämpfung von Sozialleistungsmissbrauch vorlegen will. Die Landkreise haben seit Langem darauf hingewiesen, dass die zuständigen Behörden besser miteinander sprechen müssen. Ein umfassender Datenaustausch zwischen Sozial-, Ausländer-, Melde-, Finanz-, Sicherheits- und Baubehörden sowie Kranken- und Pflegekassen ist notwendig, wenn Leistungen zielgenau gewährt und Missbrauch wirksam verhindert werden sollen. Auch Push-Mitteilungen aus dem Ausländerzentralregister an Leistungsbehörden, verbesserte Abrufmöglichkeiten beim Bundeszentralamt für Steuern, Leistungsausschlüsse bei per Haftbefehl gesuchten Personen und klarere Regelungen im Freizügigkeitsrecht können helfen.
Richtig ist auch der Ansatz eines Berichtsentlastungsgesetzes. Auch die Landkreise brauchen weniger Nachweis-, Berichts- und Dokumentationsaufwand. Besonders überzeugend ist dabei die vorgesehene Beweislastumkehr: Berichtspflichten sollen künftig nur fortbestehen, wenn ihre besondere Erforderlichkeit ausdrücklich begründet wird. Das ist genau die Logik, die wir beim Bürokratieabbau brauchen. Eine Berichtspflichten-Bremse für künftige Gesetzgebung ist überfällig.
Ebenso unterstützen wir die angekündigte Planungsbeschleunigung beim Ausbau der Verteilnetze. Schnellere Planfeststellungsverfahren, gestraffte Umwelt-Verfahren, klare Stichtagsregelungen und bessere Finanzierungsmöglichkeiten können erheblich helfen. Um die Qualität der Verfahren zu sichern, müssen die Beteiligungsrechte der Kommunen gewahrt bleiben.
Positiv bewerten wir zudem, die Gewerbesteuer-Zerlegung bei Rechenzentren neu in den Blick zu nehmen. Wenn Kommunen Flächen, Infrastruktur und Planungsaufwand für solche Ansiedlungen bereitstellen, müssen sie auch angemessen an der Wertschöpfung beteiligt werden; andernfalls fehlt vor Ort ein zentraler Anreiz für entsprechende Projekte.
Die angekündigte Umsetzung der Empfehlungen der Alterssicherungskommission bewerten wir positiv. Die Anpassung der Lebensarbeitszeit an die steigende Lebenserwartung ist konsequent. Angesichts des demografischen Wandels ist eine längere Lebensarbeitszeit nicht nur für die Stabilität der Rentenversicherung, sondern auch für die Fach- und Arbeitskräftesicherung notwendig. Die vorgeschlagene Anhebung der Regelaltersgrenze um ein Drittel des statistisch erfassten Anstiegs der Lebenserwartung greift eine Forderung des Deutschen Landkreistages auf. Allerdings bleibt der vorgeschlagene Schritt bis 2041 von 67 auf 67,5 Jahre ausgesprochen moderat.
Die Einigung enthält also richtige Ansätze. Sie ersetzt aber nicht die ausstehende strukturelle Entlastung der Kommunen. Die Landkreise erwarten von Bund und Ländern, dass sie die kommunale Finanzkrise endlich als zentrales Staatsproblem behandeln. Ohne eine spürbare Entlastung bei den Sozialausgaben und ohne eine nachhaltige Stärkung der kommunalen Einnahmen werden die Landkreise ihre Aufgaben auf Dauer nicht in der notwendigen Qualität erfüllen können.“