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Der Deutsche Landkreistag unterstützt den Vorstoß der Bundesfamilienministerin, den Unterhaltsvorschuss künftig nur noch bis zum 16. Geburtstag eines Kindes zu zahlen. Präsident Landrat Dr. Achim Brötel sagte dazu: „Die Richtung stimmt definitiv. Der Staat muss einfach auch den Mut haben, sozialpolitische Leistungsausweitungen wieder zurückzunehmen, wenn sie finanziell nicht mehr zu stemmen sind. Die Reform des Unterhaltsvorschusses von 2017 ist dafür geradezu ein Musterbeispiel. Deshalb ist es richtig, auf eine grundlegend veränderte Haushaltssituation zu reagieren und die damalige Ausweitung jetzt jedenfalls teilweise wieder zu korrigieren.“ Nach überschlägiger Schätzung könnten durch die Reform insgesamt Leistungsausgaben und Verwaltungsaufwand von bis zu 1 Mrd. € jährlich vermieden werden. Davon würden rund 400 Mio. € auf die kommunale Ebene entfallen.

Mit der Reform im Jahr 2017 waren die frühere Altersgrenze von zwölf Jahren und die Begrenzung der Bezugsdauer auf 72 Monate aufgehoben worden. Seitdem kann Unterhaltsvorschuss grundsätzlich bis zum 18. Geburtstag und ohne zeitliche Höchstgrenze bezogen werden. Die Zahl der leistungsberechtigten Kinder und Jugendlichen stieg dadurch von rund 427.000 im Jahr 2016 auf mehr als 855.000 im Jahr 2024. Die jährlichen Ausgaben erhöhten sich im selben Zeitraum von rund 861 Mio. € auf 3,24 Mrd. €. Die Einnahmen aus dem Rückgriff auf unterhaltspflichtige Elternteile nahmen dagegen lediglich von rund 198 Mio. € auf 545 Mio. € zu.

Brötel sagte dazu: „Natürlich müssen Unterhaltspflichtige weiterhin konsequent in Anspruch genommen werden. Das stellt niemand infrage. Der Unterhaltsvorschuss darf aber nicht dauerhaft an die Stelle der Verantwortung der Eltern treten. Zugleich ist die Lebensunterhaltssicherung der Jugendlichen gewährleistet, weil bei Bedürftigkeit Leistungen nach dem SGB II, Kinderzuschlag oder Wohngeld beantragt werden können. Für Weltuntergangsszenarien taugt dieses Thema deshalb sicher nicht. Eher geht es um die Anpassung der staatlichen Möglichkeiten an die finanzielle Lebenswirklichkeit.“

Der Landkreistag regt zugleich an, auch beim Elterngeld stärker nach der finanziellen Leistungsfähigkeit der Familien zu differenzieren. Die Einkommensgrenze, bis zu der Elterngeld bezogen werden kann, sollte von derzeit 175.000 € auf höchstens 100.000 € Jahreseinkommen abgesenkt werden. „Es ist nicht vermittelbar, dass der Staat Haushalte, die weit über dem Durchschnitt der Bevölkerung verdienen, mit steuerfinanzierten Leistungen wie dem Elterngeld unterstützt. Familien brauchen natürlich auch weiterhin eine verlässliche Unterstützung bei der Familienplanung. Aber eine Absenkung der Einkommensgrenze auf 100.000 € wäre sozial tragbar und angesichts der Haushaltslage nur konsequent.“

Die Begrenzung des Unterhaltsvorschusses könne allerdings nur ein erster Schritt sein. Die kommunalen Haushalte würden vor allem durch die ungebremst steigenden Sozialausgaben in der Eingliederungshilfe, der Hilfe zur Pflege sowie der Kinder- und Jugendhilfe überfordert. „Der Bund muss deshalb den Sozialstaat insgesamt auf ein dauerhaft finanzierbares Maß zurückführen. Dazu gehören eine konsequente Überprüfung des Leistungsumfangs, die Rücknahme nicht finanzierbarer Leistungsausweitungen sowie eine stärkere Konzentration staatlicher Unterstützung auf diejenigen, die sie tatsächlich benötigen. Nur dafür ist der Sozialstaat nämlich da.“

Unabhängig davon bleibe aber auch eine strukturelle Verbesserung der kommunalen Finanzausstattung unverzichtbar: „Die Kommunen brauchen dauerhaft einen deutlich höheren Anteil am Umsatzsteueraufkommen. Einsparungen im Sozialbereich und zusätzliche Umsatzsteuerpunkte sind keine Gegensätze, sondern zwei Seiten derselben Medaille: Der Staat muss seine Ausgaben begrenzen und zugleich dafür sorgen, dass die kommunale Ebene ihre gesetzlichen Aufgaben auch weiterhin verlässlich erfüllen kann“, sagte der DLT-Präsident abschließend.

 

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