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Der Deutsche Landkreistag warnt angesichts der aktuellen Finanzprobleme der Pflegeversicherung vor einer weiteren Verlagerung von Pflegekosten in die kommunal getragene Sozialhilfe. Genau darauf laufen die aktuellen Überlegungen des Bundes zur Pflegereform nämlich hinaus. Der GKV-Spitzenverband hatte für das laufende Jahr ein Defizit der sozialen Pflegeversicherung von 4,4 Mrd. € prognostiziert und deshalb „Alarmstufe Rot“ ausgerufen. Präsident Landrat Dr. Achim Brötel sagte dazu: „Die Warnung der Pflegekassen ist absolut berechtigt. Ein derart hohes Defizit ist in der Tat dramatisch. Aber es ist eben nur ein Teil der Wahrheit. Die Landkreise sind nämlich faktisch längst die zweite Pflegekasse, nur mit dem Unterschied, dass bei uns niemand auch nur einen einzigen Cent einbezahlt hat. Wenn pflegebedürftige Menschen die als Eigenanteil verbleibenden Kosten nicht selbst tragen können, springt die Hilfe zur Pflege ein. Ihre Bruttoausgaben lagen 2025 bereits bei 6,6 Mrd. €. Das sind fast 12 % mehr als ein Jahr zuvor. Ohne die Landkreise wäre das gesamte Pflegesystem schon längst in die Knie gegangen. Dort bedarf es deshalb dringend auch einer strukturellen Entlastung, ganz sicher aber keiner weiteren Belastung!“

Die Hilfe zur Pflege wird Menschen gewährt, die notwendige Pflegeleistungen mangels ausreichenden Einkommens und Vermögens nicht vollständig selbst finanzieren können. Die Ausgaben steigen dramatisch: 2025 betrug der Zuwachs 11,8 %, nach bereits 16,4 % im Jahr 2024 und 24,1 % im Jahr 2023. Diese Ausgaben werden weit überwiegend kommunal getragen.

Brötel dazu: „Die Kostendynamik geht längst weit über den bloßen Anstieg der Zahl der Pflegebedürftigen hinaus. Gute Löhne und eine ausreichende Personalausstattung in der Pflege sind richtig und notwendig. Solange die Pflegeversicherung aber nur einen begrenzten Teil der Kosten übernimmt, landen alle weiteren Kosten zunächst immer bei den Pflegebedürftigen – und am Ende dann bei den Sozialämtern der Landkreise und Städte. Die Pflegeversicherung wurde einst aber gerade eingeführt, um Sozialhilfebezug zu vermeiden. Inzwischen führt der Weg für immer mehr Menschen jedoch schnurstracks in die Sozialhilfe.“

Der vorliegende Entwurf eines Pflegeneuordnungsgesetzes würde diese Entwicklung jetzt noch weiter verschärfen. Allein für 2027 veranschlagt der Bund zusätzliche Ausgaben der Hilfe zur Pflege von rund 1 Mrd. €. Hauptgrund ist die geplante zeitliche Streckung der Leistungszuschläge für Pflegebedürftige in Heimen. Nach Berechnungen von Prof. Heinz Rothgang im Auftrag der DAK-Gesundheit könnte die jährliche Zusatzbelastung der Kommunen daraus bis 2035 auf fast 2 Mrd. € steigen. Zusammen mit den ohnehin demografisch bedingt wachsenden Ausgaben drohen der Hilfe zur Pflege dann jährliche Belastungen von rund 12 Mrd. €. Denn durch die aus demografischen Gründen steigende Zahl der Pflegebedürftigen werden sich die Ausgaben in der Hilfe zur Pflege in den nächsten zehn Jahren eh verdoppeln.

„Die beitragsfinanzierte Pflegeversicherung darf nicht dadurch gerettet werden, dass der Bund die Rechnung einmal mehr einfach an die Landkreise und ihre Sozialämter weiterreicht. Das wäre keine Reform, sondern erneut nur ein milliardenschwerer Verschiebebahnhof zulasten der kommunalen Haushalte. Damit muss endlich Schluss sein. Wir können nicht in allen Bereichen der Zahlmeister der Nation sein. Der Entwurf muss deshalb grundlegend geändert werden“, so Brötel.

Der Deutsche Landkreistag fordert insbesondere, die geplante Streckung der Leistungszuschläge zu streichen und die Eigenanteile dauerhaft zu begrenzen. Zudem müssen sachfremde Kosten aus den Eigenanteilen herausgenommen werden. Soweit in Pflegeheimen eine medizinische Krankenpflege erfolgt, muss diese von den Krankenkassen übernommen werden. Pflegebedürftige in Einrichtungen der Eingliederungshilfe – sog. besondere Wohnformen – müssen endlich die vollen Leistungen der Pflegeversicherung erhalten. Auch die angekündigte Wiedereinführung des Unterhaltsrückgriffs muss in das Gesetz mit aufgenommen werden.

„Die vorgesehene Anpassung der Schwellenwerte für die Pflegegrade 1 bis 3 sowie eine stärkere Ausrichtung auf Prävention sind grundsätzlich richtig. Sie können die drohenden Milliardenbelastungen der Sozialhilfeträger jedoch nicht annähernd ausgleichen. Auch Einschnitte bei den Rentenversicherungsbeiträgen für pflegende Angehörige lehnt der Deutsche Landkreistag als kontraproduktiv ab: Die häusliche Pflege muss gestärkt und darf nicht zusätzlich geschwächt werden“, so der DLT-Präsident. „Es ist gut, dass der Bundesgesundheitsminister hier bereits ein Umdenken signalisiert hat. Das darf aber nicht dazu führen, dass die Lasten jetzt wieder auf die Pflegebedürftigen und letztlich die Sozialhilfe verschoben werden. Vielmehr muss hier strukturell umgesteuert werden. Wir sind nicht die Ersatzkasse für eine Politik, die ihre eigenen Gesetze nicht mehr bezahlen kann und dann meint, dafür permanent die Kommunen in die Pflicht nehmen zu können.“

 

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