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Der Deutsche Städtetag, der Deutsche Landkreistag und der Deutsche Städte- und Gemeindebund unterstützen das Ziel, die Notfallversorgung besser zu vernetzen. Zur heutigen öffentlichen Anhörung des Gesundheitsausschusses des Deutschen Bundestages warnen sie jedoch vor weitreichenden Eingriffen in die bewährten Strukturen des kommunal getragenen Rettungsdienstes und vor neuen finanziellen Belastungen für Städte, Landkreise und Gemeinden.

Dazu erklärten die Hauptgeschäftsführer der drei kommunalen Spitzenverbände Christian Schuchardt (Deutscher Städtetag), Dr. Kay Ruge (Deutscher Landkreistag) und Dr. André Berghegger (Deutscher Städte- und Gemeindebund): „Einsparungen bei den Krankenkassen dürfen nicht als Milliardenloch in den kommunalen Haushalten wieder auftauchen. Städte, Landkreise und Gemeinden dürfen nicht erneut zu Ausfallbürgen bundespolitischer Entscheidungen werden. Wenn der Bund an seinem Reformansatz festhält, müssen Vorhalte- und Investitionskosten im Gesetzestext explizit berücksichtig werden und die kommunalen Träger im vorgesehenen Fachgremium mit drei Sitzen vertreten sein. Bestehende Gebührenmodelle der Länder müssen erhalten bleiben. Sonst lässt sich die flächendeckende Notfallversorgung nicht dauerhaft sichern.“

Die drei Hauptgeschäftsführer betonten in diesem Zusammenhang: „Die bessere Verzahnung der Rufnummern 112 und 116117 ist richtig und dringend notwendig. Auch Integrierte Notfallzentren können dazu beitragen, Patientinnen und Patienten schneller in die für sie passende Versorgung zu lenken. Dafür müssen die Krankenhäuser allerdings die notwendigen Investitionsmittel erhalten und die Kommunen müssen bei der Standortplanung mitberaten. Eine Reform der Notfallversorgung darf nicht dazu führen, dass Krankenhäuser oder Rettungsdienste mittelbar zusätzlich belastet werden.“

Der Rettungsdienst ist zugleich medizinische Notfallversorgung und ein wesentlicher Teil der Gefahrenabwehr. Länder und Kommunen haben dafür über Jahrzehnte leistungsfähige und regional angepasste Strukturen geschaffen. Die kommunalen Spitzenverbände lehnen deshalb die geplante bundesrechtliche Neuordnung des Rettungsdienstes als eigenständigen Leistungsbereich im SGB V und ein neues Bundesgremium für Rahmenempfehlungen ab. Sie sehen darin einen verfassungsrechtlich bedenklichen Eingriff in die Zuständigkeiten der Länder und die kommunale Selbstverwaltung.

Schuchardt, Ruge und Berghegger erklärten: „Was wir brauchen, ist keine Neuordnung funktionierender Länderstrukturen durch den Bund, sondern eine rechtssichere und auskömmliche Finanzierung. Medizinische Behandlungen am Einsatzort, die Disposition in den Leitstellen, Transporte in ambulante Versorgungsangebote und telemedizinische Leistungen müssen von den Krankenkassen verlässlich vergütet werden – auch wenn am Ende kein Transport ins Krankenhaus erfolgt. Das lässt sich durch eine gezielte Änderung des § 60 SGB V erreichen. Weitergehende bundesgesetzliche Strukturvorgaben sind weder notwendig noch sachgerecht.“

Die Kommunen befürchten, dass die im Gesetzentwurf erwarteten Einsparungen der Krankenkassen von rund 1,2 Milliarden Euro pro Jahr in erheblichem Umfang auf die kommunalen Aufgabenträger verlagert werden. Der Rettungsdienst ist von hohen Vorhaltekosten, steigenden Personalkosten und einer wachsenden Nachfrage geprägt. Gerade für Hitzewellen, Katastrophen- und Zivilschutzlagen müssen Kapazitäten verlässlich vorgehalten werden. Die Kosten dafür sowie notwendige Investitionen müssen ausdrücklich im Gesetz als refinanzierbar abgesichert werden.

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