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Der Deutsche Landkreistag kritisiert die Auswirkungen der heute vom Deutschen Bundestag beschlossenen Reform der Notfallversorgung auf den kommunalen Rettungsdienst. Ein bislang funktionsfähiges System wird damit ohne Not gefährdet. Auch mit den Änderungen an der Krankenhausfinanzierung bleiben erhebliche Finanzierungslücken bei Krankenhäusern und Rettungsdiensten bestehen.

Die Reform der Notfallversorgung ist notwendig und richtig, die Reform des Rettungsdienstes in der jetzt beschlossenen Form wird vom Deutschen Landkreistag jedoch abgelehnt. Die Verantwortlichkeit von Ländern und Kommunen für diesen Bereich habe sich über Jahrzehnte bewährt und ermögliche genau jene Flexibilität, die für diesen komplexen Bereich nötig sei.

„Wir brauchen die Lösung bestehender Finanzierungsfragen, etwa bei sogenannten Fehlfahrten. Darüber hinaus gehende bundesgesetzliche Vorgaben lehnen wir weiterhin ab“, so DLT-Präsident Landrat Dr. Achim Brötel. Dazu zählen insbesondere der eigenständige Leistungsbereich medizinische Notfallrettung im SGB V sowie zusätzliche, bundesgesetzliche Qualitätsvorgaben. Diese widersprechen der Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern und stehen insofern im Widerspruch zum Grundgesetz. Sie sind zudem weder erforderlich noch hilfreich. Die Verantwortung von Ländern und Kommunen für die Organisation des Rettungsdienstes muss gewahrt bleiben, die kommunalen Träger müssen bei bundesweiten Vorgaben angemessen beteiligt werden. „Aber auch das passiert nicht, denn die geforderte ausreichende Mitsprache der Kommunen als Träger des Rettungsdienstes bei der Festlegung bundesweiter Rahmenempfehlungen ist nicht garantiert“, sagte er.

Was die Finanzierung anbetrifft, wird zwar auf die hohen Vorhaltekosten verwiesen, die festgelegten Kriterien für Ausnahmen vom Spardiktat stellen aber hohe Hürden dar. „Der Rettungsdienst muss aber jederzeit einsatzbereit sein. Personal und Fahrzeuge müssen auch dann zur Verfügung stehen, wenn gerade kein Einsatz stattfindet. Diese Vorhaltung kostet Geld und muss von den Krankenkassen verlässlich finanziert werden. Hier droht weiterhin, dass Landkreise auf ungedeckten Kosten sitzen bleiben. Wir fordern die Länder daher auf, im Bundesrat den Vermittlungsausschuss anzurufen, um weitere Nachbesserungen einzufordern“, so Brötel.

Auch sei die Reform schädlich für die Krankenhäuser: „Die Landkreise haben in den vergangenen Jahren bereits mindestens 25 Mrd. € aufgebracht, um ihre Krankenhäuser zu stützen. Zugleich zwingt der Bund die Kliniken zu weiteren Einsparungen. Die Landkreise können die dadurch wachsenden Defizite nicht mehr auffangen. Wir brauchen endlich eine Finanzierung, die den tatsächlichen Kosten der Versorgung gerecht wird.“

Die Korrekturen am GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz brächten zwar einzelne Entlastungen, seien aber letztlich nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Sie lösen die strukturellen Finanzierungsprobleme der Kliniken nicht. Die vorgesehenen Zuschläge gleichen die Lücke durch das Auslaufen des bisherigen Rechnungszuschlags Ende Oktober nicht aus. Der Landkreistag fordert deshalb, den Zuschlag von 3,25 % in voller Höhe fortzuführen. Zur Sicherstellung der flächendeckenden Versorgung braucht es zudem eine Verdoppelung und Dynamisierung der Sicherstellungszuschläge für bedarfsnotwendige Krankenhäuser.

„Weitere Einsparungen gefährden die wohnortnahe Versorgung. Gerade in ländlichen Räumen drohen zusätzliche Standortschließungen und längere Wege für die Patienten. Die Kommunen können nicht dauerhaft als Ausfallbürgen für die Defizite im Gesundheitswesen herhalten“, betonte Brötel abschließend.

 

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