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Anlässlich der ersten Lesung des Pflegeneuordnungsgesetzes im Bundestag fordert der Deutsche Landkreistag grundlegende Nachbesserungen an der Reform. Insbesondere bedarf es einer besseren Unterstützung der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen. Über allem muss zudem aber auch das Ziel stehen, die strukturellen Finanzierungsprobleme bei der Pflege endlich zu lösen und die kommunal getragene Hilfe zur Pflege dauerhaft zu entlasten.

DLT-Präsident Landrat Dr. Achim Brötel sagte: „Es ist absolut richtig, dass zum Beispiel die Pflegebevollmächtigte jetzt auf Verbesserungen im parlamentarischen Verfahren drängt. Vor allem die häusliche Pflege braucht dringend flexible Entlastungsmöglichkeiten und Angebote, die im Alltag auch tatsächlich funktionieren. Die Familie ist immer noch der mit Abstand größte Pflegedienst in Deutschland. Dieses System müssen wir deshalb gezielt stärken und dürfen es nicht umgekehrt womöglich schwächen. Das neue Sozialraumbudget darf insofern die Inanspruchnahme der Pflegeleistungen nicht erschweren. Gerade pflegende Angehörige benötigen vielmehr größtmögliche Flexibilität.“

Eine langfristig tragfähige Pflegereform müsse aber noch tiefer ansetzen. Die Landkreise seien bereits heute faktisch eine zweite Pflegekasse. Wenn Pflegebedürftige die ihnen verbleibenden Kosten nicht selbst tragen können, springt die Hilfe zur Pflege ein. Ihre Ausgaben liegen inzwischen bei mehr als 6 Mrd. € jährlich und steigen mit großer Dynamik. Auch nach ersten Verbesserungen gegenüber dem ursprünglichen Entwurf rechnet der Gesetzentwurf aber noch immer mit zusätzlichen Ausgaben der Länder und Kommunen für die Hilfe zur Pflege von rund 600 Mio. € im Jahr 2028. Bis 2030 sollen diese zwar auf rund 350 Mio. € zurückgehen. Eine strukturelle Entlastung ist das aber nicht. In Wirklichkeit handelt es sich vielmehr um zusätzliche Belastungen.

Brötel: „Wir haben erfreulicherweise erreicht, dass die ursprünglich vorgesehene Streckung der Leistungszuschläge in Pflegeheimen und damit eine zusätzliche Milliardenbelastung der kommunalen Sozialhilfe wieder gestrichen wurde. Das war richtig und wichtig. Jetzt darf der Bundestag aber nicht auf halber Strecke stehen bleiben. Die kommunalen Haushalte können nicht dauerhaft der Ausfallbürge für eine strukturell unterfinanzierte Pflegeversicherung sein.“

Der Deutsche Landkreistag fordert deshalb, dass der Bund perspektivisch die Ausgaben der Hilfe zur Pflege übernimmt. „Die Landkreise können die demografische Entwicklung nicht steuern. Es ist deshalb auch nicht sachgerecht, ihnen dauerhaft die finanziellen Folgen aufzubürden. Insofern ist die Sachlage vergleichbar mit der Grundsicherung im Alter, bei der der Bund in den 2010er Jahren stufenweise in die Finanzierung eingestiegen ist.“

Zugleich müsse aber auch die Belastung der Pflegebedürftigen selbst wirksamer begrenzt werden. Dazu gehört aus Sicht des Landkreistags, die Ausbildungsumlage aus den Eigenanteilen herauszunehmen. Medizinische Behandlungspflege in stationären Pflegeeinrichtungen muss von den Krankenkassen finanziert werden. Auch die Länder müssen ihrer Verantwortung für die Investitionskosten der Pflegeeinrichtungen besser gerecht werden. Pflegebedürftige in besonderen Wohnformen der Eingliederungshilfe müssen endlich die vollen Leistungen der Pflegeversicherung erhalten, zumal sie dafür auch Beiträge bezahlt haben.

„Es geht nicht darum, immer neue Leistungen nebeneinanderzustellen, sondern die vorhandenen Mittel so einzusetzen, dass sie bei den Menschen auch ankommen“, so Brötel. „Verhinderungspflege und andere Entlastungsangebote müssen im Alltag flexibel nutzbar bleiben. Gerade im ländlichen Raum brauchen wir zusätzliche Spielräume statt starrer Vorgaben.“ Der Bundestag habe jetzt die Chance, aus dem Pflegeneuordnungsgesetz mehr zu machen als eine kurzfristige Stabilisierung der Pflegeversicherung. Dazu gehöre dann aber zwingend auch eine strukturelle Entlastung der kommunalen Sozialhilfeträger.

 

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