Der Deutsche Landkreistag hat die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungswidrigkeit von Prüfungen des Bundes bei den Kommunen im Rahmen der Umsetzung des Konjunkturpakets II begrüßt. Dadurch werde Rechtssicherheit für unbedingt notwendige Investitionen

vor Ort geschaffen, so Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. Hans-Günter Henneke.

In seinem Urteil hat das Gericht die Prüfbefugnisse des Bundesrechungshofes im Rahmen des Konjunkturpakets II für verfassungswidrig und nichtig erklärt. „Damit bleibt es beim Normalfall, nachdem die Länder über die korrekte Mittelverwendung wachen. Wie fühlen uns dadurch in unserer Auffassung bestätigt, die wir auch dem Gericht dargelegt haben“, so Henneke.

Auf diese Weise werde den Landkreisen und Gemeinden eine mehrfache Prüfung unterschiedlicher Institutionen erspart. „Dadurch wurden in der Vergangenheit große bürokratische Hürden für die beabsichtigte rasche Verwendung der Konjunkturpaketmittel aufgebaut, was für die Umsetzung der Projekte vor Ort nicht förderlich war. Diese mehrfache Prüfpraxis wurde nun zu Recht beendet“, so Henneke abschließend.

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