Vermittlungsausschuss muss Kommunen vor Kosten in Milliardenhöhe bewahren

Der Deutsche Landkreistag hat vor dem Hintergrund der morgigen Sitzung des Vermittlungsausschusses den Bund aufgefordert, seine Beteiligung an den Wohnkosten für Haushalte im SGB II (Hartz IV) zu korrigieren

und an die tatsächliche Kostenentwicklung zu koppeln. Präsident Landrat Hans Jörg Duppré forderte den Gesetzgeber auf, die Berechnungsgrundlage für die Beteiligung des Bundes endlich zu berichtigen. „Der Bund will sich nach der noch geltenden Formel im nächsten Jahr lediglich mit 25 % an den kommunalen Kosten beteiligen, nötig wären hingegen 37 %, so dass den Landkreisen droht, auf Ausgaben in Milliardenhöhe sitzen zu bleiben.“ Im Vermittlungsverfahren bestehe die Gelegenheit, die für die Landkreise untragbare Formel noch für 2011 zu korrigieren. „Diese Chance darf keinesfalls vertan werden.“

Zur Bundesbeteiligung an den SGB II-Wohnkosten hatte der Bundesrat auf der Grundlage der Berechnungen des Deutschen Landkreistages bereits im Dezember letzten Jahres den Vermittlungsausschuss mit dem Ziel einer grundlegenden Überarbeitung angerufen. Duppré: „Die Länder sprechen sich wie der Deutsche Landkreistag für eine Änderung der Anpassungsformel und deren Ankopplung an die tatsächlichen Ausgaben aus. Es kann nicht sein, dass in Anwendung der Formel trotz steigender Wohnkosten auf mittlerweile 14 Mrd. Euro im Jahr der Bundesanteil an diesen Ausgaben sinkt und in diesem Jahr nur noch 3,3 Mrd. Euro beträgt, was 23,6 % entspricht. Nötig wären allein in diesem Jahr 35,8 % oder 5 Mrd. Euro. Für das Jahr 2011 wären sogar 37 % erforderlich.“

Duppré verdeutlichte, dass die Kommunen gerade im kommenden Jahr zusätzlich mit weiteren Kostensteigerungen konfrontiert würden, die hierin noch nicht enthalten seien. „Für das kommende Jahr ist aufgrund höherer SGB II-Regelsätze und dem damit verbundenen Anwachsen der Zahl der Leistungsberechtigten mit weiteren Kostensteigerungen für die Wohnungen zu rechnen. Hinzu kommen die Belastungen der Kommunen aufgrund des Wegfalls der Heizkostenkomponente beim Wohngeld und der Streichung des Wohngeldes für Kinder. Beides belastet die Landkreise zusätzlich.“ Bleibe es bei der geplanten geringen Bundesbeteiligung, würden die absehbaren Kostensteigerungen vollkommen zulasten der Kommunen gehen. „Dazu darf es nicht kommen“, so Duppré abschließend.

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