Landkreistag fordert Korrekturen und schlankere Strukturen in kommunaler Verantwortung – BA kein „Bundesjugendamt“

Der Deutsche Landkreistag hat vor der morgigen Sitzung des Hartz IV-Vermittlungsausschusses eine Verständigung angemahnt. Präsident Landrat Hans Jörg Duppré sagte:

„Die kommunale Umsetzung des Bildungspakets muss deutlich praktikabler ausgestaltet werden, auch mit Blick auf Kostenerstattungen und Abrechungsmodalitäten. Parallelstrukturen mit der Bundesagentur für Arbeit lehnen wir ab, denn wir wollen kein ‚Bundesjugendamt‘. Zu bedenken ist zudem mit Blick auf die Erhöhung des Regelsatzes, dass mit jedem zusätzlichen Euro auch mehr Personen ins Leistungssystem kommen und damit letztlich von staatlicher Unterstützung leben müssen.“

In diesem Zusammenhang wies er auch darauf hin, dass die höheren Regelsätze und der damit verbundene erweiterte Kreis von Anspruchsberechtigten schon jetzt die Landkreise und kreisfreie Städte mit über 200 Mio. Euro zusätzlich belasten werde. „Neue Anspruchsberechtigte erhalten im Normalfall in erster Linie von den Landkreisen die Wohnkosten. Die kommunale Seite zahlt also bei jedem zusätzlichen Euro Regelleistung drauf.“

Dagegen begrüßte er, dass sich eine Lösung der Problematik des Warmwasseranteils abzeichne. Dabei geht es darum, ob das warme Wasser vom Bund über den Regelsatz oder von den Landkreisen über die Kosten der Unterkunft gezahlt wird. „Das Bundesministerium hat zu erkennen gegeben, dass das Problem begradigt wird und eventuelle Mehrbelastungen der Landkreise ausgeglichen werden“, sagte Duppré.

Zum Bildungs- und Teilhabepaket für bedürftige Kinder verwies Duppré darauf, dass die Gewährung von Sachleistungen die Erfahrungen der Landkreise aufgreife, damit Leistungen für Kinder auch tatsächlich bei diesen ankommen. „Allerdings ist bislang noch keine praktikable Umsetzung möglich. Hier bedarf es einer Umsetzung in kommunaler Verantwortung, denn die Landkreise und kreisfreien Städte haben heute schon den Kontakt zu Vereinen, Schulen, Musikschulen, Bildungsträgern usw. und kennen ihre Strukturen vor Ort. Eine neue Parallelstruktur bei der Bundesagentur für Arbeit – wie sie der Bundestag beschlossen hat – ist unsinnig und rüstet die BA zu einem Bundesjugendamt auf, das sie weder sein kann noch will.“

Der DLT-Präsident warb vor diesem Hintergrund dafür, den Landkreisen nennenswerte Entscheidungs- und Handlungsspielräume vor Ort zuzugestehen. „Bundeseinheitliche zentrale Vorgaben aus Nürnberg sind in der Regel hinderlich und schaffen ab einem gewissen Maß unnötige Bürokratie. Denn die Teilhabemöglichkeiten sehen auf der Insel Rügen anders aus als im Rhein-Neckar-Kreis. Das gilt nicht nur für Hartz IV-Kinder, sondern für alle Kinder.“

Hierzu gehöre auch, das Verwaltungsverfahren im Interesse der Menschen deutlich zu verschlanken. Der Abschluss einer Leistungsvereinbarung mit jedem Verein, den der Gesetzentwurf für Gutscheine verpflichtend vorsehe, gehe an der Praxis vorbei. „Ein Vereinsvorstand, der sich nach Feierabend ehrenamtlich für den Sportverein engagiert, wird sich kaum juristisch bindend verpflichten, wenn das betreffende Kind auch ohne diesen bürokratischen Akt teilnehmen kann. Hier muss die Bürokratie noch deutlich abgespeckt werden“, stellte Duppré abschließend fest.

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