Vor dem Hintergrund des Dioxinskandals und des heute vorgestellten Aktionsplanes des Bundes hat der Präsident des Deutschen Landkreistages der Behauptung nachdrücklich widersprochen, die Landkreise trügen eine Mitschuld an dem Vorhandensein verseuchter Futtermittel.

Er wies darauf hin, dass grundsätzlich die Länder für die Futtermittelkontrolle zuständig sind. Im Plan findet sich die Behauptung, dass für eine Verbesserung der Qualität der Lebensmittel- und Futtermittelüberwachung „die herkömmlichen Strukturen eines im Wesentlichen auf Kreisebene ausgerichteten Qualitätsmanagements nicht länger“ ausreichen würde. Dazu Präsident Landrat Hans Jörg Duppré: „Diese Unterstellung weisen wir entschieden zurück. Die Landkreise sind nicht für die Futtermittelkontrolle zuständig und tragen daher nicht die Verantwortung für das aktuelle Geschehen.“

Die Futtermittelüberwachung ist grundsätzlich auf Ebene der Länder organisiert. Dies gilt insbesondere für die drei am stärksten involvierten Bundesländer Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen, in denen die jeweiligen Landesämter oder/und -labore für die Überwachung der Hersteller und Beförderer von Futtermitteln zuständig sind. Eine Verantwortung der Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter der Landkreise für die Entstehung des Skandals besteht nicht. Die Landkreise sind allerdings in die Krisenbewältigung eingebunden und sind selbstverständlich bereit, zur weiteren Verbesserung der Futtermittelüberwachung beizutragen. „Angesichts dessen ist es nicht angezeigt, bewährte Lebensmittel-Kontrollstrukturen bei den Landkreisen aus dem aktuellen Geschehen heraus in Frage zu stellen. Das ist eine unzulässige Schlussfolgerung“, so Duppré.

Im Übrigen begrüßt der Deutsche Landkreistag die im Rahmen des Aktionsplanes vorgeschlagenen Maßnahmen zur besseren Überwachung der Erzeugung von Futtermitteln und die härtere Sanktionierung von Herstellern. Der Maßnahmenkatalog des Aktionsplans enthält viele begrüßenswerte und in der Sache zutreffende Vorschläge, um Konsequenzen aus dem aktuellen Dioxin-Geschehen zu ziehen. „Dies gilt sowohl für die Zulassungspflicht der Futtermittelbetriebe als auch die Trennung der Produktionsströme von Fetten für Tierfutter und Industrie. Auch die Einführung einer Futtermittel-Positivliste ist sachdienlich“, so Duppré abschließend.

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