Der Deutsche Landkreistag hat den in dieser Nacht zustande gekommenen Kompromiss im Rahmen des Hartz IV-Vermittlungsverfahrens begrüßt. Präsident Landrat Hans Jörg Duppré zeigte sich erleichtert,

dass ein Scheitern der zähen Verhandlungen letztlich verhindert werden konnte, und rechnete fest mit der Zustimmung von Bundestag und Bundesrat Ende der Woche. „Das Bildungspaket für bedürftige Kinder wird nach Beendigung des parlamentarischen Verfahrens und Klärung der noch offenen Fragen so schnell wie möglich in kommunaler Regie umgesetzt, damit die notwendige Hilfe auch zügig bei den Kindern ankommt.“ Zudem seien die Landkreise zufrieden, da sie zukünftig durch den Bund von den immensen Kosten der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung entlastet würden, was einen jährlichen Betrag von bis zu 4,3 Mrd. Euro ausmache. „Diese Entlastung wird von den Kreisen angesichts ihrer prekären Finanzlage dringend benötigt.“

Duppré sagte, die Landkreise trügen die verabredete Regelsatzerhöhung mit: „Wir bleiben allerdings bei unserer Auffassung, dass die ursprünglichen Berechnungen transparent und nachvollziehbar sind. Zudem werden mit jedem zusätzlichen Euro beim Regelsatz mehr Menschen von staatlicher Unterstützung abhängig und der Abstand zum Niedriglohnbereich verringert sich.“ Außerdem sei jede Erhöhung für Landkreise und Städte teurer als für den Bund: Einkommen und Vermögen der Leistungsempfänger verminderten nämlich zuerst die Regelleistung des Bundes und erst anschließend die kommunal finanzierten Wohnkosten.

Bezogen auf die Ausgestaltung des Bildungspaketes sagte er: „Es ist richtig, die Landkreise und kreisfreien Städte mit diesen neuen Leistungen für bedürftige Kinder zu betrauen. In kommunaler Regie kann hier schnell und unkompliziert geholfen werden. Die Landkreise verlassen sich darauf, dass ihre Ausgaben vollständig ausgeglichen werden. Detailfragen bei der Ausgestaltung der Finanzierungsformel und bei der Aufgabenübertragung nach dem SGB XII bedürfen hier allerdings noch näherer Klärung“, merkte Duppré an.

Für die kommunalen Haushalte von besonderer Bedeutung sei die vom Bund zugesagte Übernahme der Finanzierung der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, die sich ab 2012 in drei Schritten bis zur vollständigen Kostentragung durch den Bund (2012: 1,2 Mrd. Euro, 2013: 2,7 Mrd. Euro, ab 2014: 4,3 Mrd. Euro) vollziehen soll: „Wir sind auf diese milliardenschwere Entlastung dringend angewiesen, da die kommunalen Haushalte gerade unter den hochdynamischen Sozialausgaben besonders zu leiden haben. Daher begrüßen wir es, dass der Bund bereit ist, den Landkreisen bei der Grundsicherung finanzielle Lasten abzunehmen“, so Duppré abschließend.



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