Der Deutsche Landkreistag hat vor der morgigen Bundesratsbefassung zum Bundeskinderschutzgesetz die Länder aufgefordert, die in den Ausschüssen des Bundesrates vorgeschlagenen Änderungen am Regierungsentwurf

zu beschließen. Zudem hat er auf die notwendige Finanzierung der Aufgaben und neuen Standards hingewiesen. Präsident Landrat Hans Jörg Duppré sagte: „Kinderschutz ist für die Landkreise von größter Bedeutung. Gleichzeitig ist es ein schwieriger Spagat zwischen elterlichem Erziehungsrecht und staatlicher Intervention. Daher ist es vernünftig, auf neue Anforderungen an die Jugendämter zu verzichten, wenn deren Wirksamkeit fragwürdig ist.“ Offen sei außerdem die Finanzierung: „Hier müssen Bund und Länder eine Lösung finden. Fest steht, dass die Länder für die Mehrausgaben der Kommunen aufzukommen haben.“

Duppré warnte vor überzogenen Anforderungen an die Kommunen: „Gerade in dieser schwierigen Materie müssen wir wirksam agieren. Erkennbar unwirksame Maßnahmen müssen unterlassen werden. So ist u. a. zu Recht die Neudefinition einer ‚Kinderschutzfachkraft‘ ebenso entfallen wie die Meldepflicht von Jugendferienmaßnahmen. Beides hätte eine deutlich geringere Effizienz der kommunalen Jugendämter zur Folge gehabt, aber keinen erkennbaren Beitrag zur Verbesserung des Kinderschutzes geleistet.“ Hingegen müsse die Rolle der Krankenversicherung stärker betont und diese bspw. über die Finanzierung von Familienhebammen intensiver in den aktiven Kinderschutz eingebunden werden.

Ungeklärt sei aber vor allem die Finanzierungsfrage. „Die Länder sind verpflichtet, die Mehrausgaben der Kommunen aus dem Kinderschutzgesetz zu tragen. Sie haben damit ein ureigenes Interesse daran, gemeinsam mit dem Bund zu einer Lösung zu gelangen.“ Duppré ging davon aus, dass die Länder ihrer Finanzierungspflicht nachkommen: „Wir wollen nicht wie beim Ausbau der Krippenplätze nach dem Kinderförderungsgesetz auf Kosten sitzen bleiben, weil die Länder ihrer Verpflichtung nicht nachkommen. Daher muss schon früh gegensteuert werden, weil z.B. die Kosten des Gesetzes bislang zu gering veranschlagt sind.“ Die Erfahrungen zeigten, dass ein erheblich höherer Mitteleinsatz zu erwarten sei, erklärte Duppré.

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