Anlässlich der heutigen Beendigung der Gemeindefinanzkommission fordert der Deutsche Landkreistag, dass die Arbeiten an einer strukturellen Verbesserung der kommunalen Finanzsituation intensiv weitergeführt werden. Präsident Landrat Hans Jörg Duppré sagte:

„ Zwar verschafft die Übernahme der Kosten für die Grundsicherung im Alter durch den Bund den Landkreisen finanzielle Erleichterung in der nach wie vor sehr angespannten Situation der Kommunalfinanzen. Die in der Kommission aufgenommenen Fäden dürfen jetzt aber nicht beiseitegelegt werden. Wesentlich ist, die Belastung des öffentlichen Gesamthaushalts durch soziale Lasten insgesamt auf den Prüfstand zu stellen und einzudämmen. Ich befürchte aber, dass die dafür wichtigen Arbeiten an den Standards und im Bereich der Rechtsetzung einen stillen Tod sterben werden.“

Insgesamt habe sich die Finanzlage der Landkreise trotz der besten konjunkturellen Entwicklung seit der Wiedervereinigung gegenüber dem Vorjahr um 2,2 Mrd. Euro weiter verschlechtert. „Es ist mehr denn je notwendig, weiterzumachen und nicht innezuhalten. Was wir brauchen, sind strukturelle Lösungen und keine halben Schritte.“ Das betreffe vor allem die Rückführung von Standards, die zur Reduzierung von kostenintensiven Leistungsverpflichtungen beitragen solle. „Hier liegen nach wie vor rund 80 Vorschläge mit zum Teil hohem Entlastungsvolumen auf dem Tisch, die im Rahmen der Kommissionsarbeit durchdiskutiert worden sind und auf ihre Umsetzung warten“, so Duppré.

Vor allem die Sozialausgaben stellten die Landkreise vor immer neue Herausforderungen: „Im letzten Jahr sind diese Kosten um 4 % auf über 19 Mrd. Euro angestiegen. Daher muss an dieser Stelle weitergearbeitet werden. Die Kostenübernahme des Bundes bei der Grundsicherung ist da nur ein – wenn auch richtiger und wichtiger – Anfang. Nun geht es darum, strukturelle Weichenstellungen vorzunehmen, dass die Kommunen nicht dauerhaft am Tropf von Ländern und Bund hängen, sondern auf eigenen Füßen stehen können.“

Notwendig sei dazu insbesondere eine transparente länderbezogene Gesetzesfolgenabschätzung für Bundesgesetze, um künftig in den Kommunen der einzelnen Länder entstehende Kosten zu ermitteln und von den Ländern ausgleichen zu lassen. „Der Bund und jedes einzelne Land müssen auch bei den finanziellen Folgen von Anfang an wissen, was beschlossen und wie es finanziell bewältigt wird. Nur so wird die Föderalismusreform I sinnvoll zum Abschluss gebracht“, so Duppré abschließend.


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