Vor dem Hintergrund des heute vorgestellten Berichts des Bundesbeauftragten für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung zur Organisation des gesundheitlichen Verbraucherschutzes hat der Deutsche Landkreistag angeboten, an der Verbesserung der föderalen Strukturen bei der Lebens-

und Futtermittelüberwachung mitzuarbeiten. Die 295 Landkreise tragen bei der Lebensmittelüberwachung die überwiegende Verantwortung im Bereich der amtlichen Kontrolle. Nach ihrer Einschätzung hat sich diese Aufgabenzuordnung grundsätzlich bewährt. Dies habe man auch dem Bundesbeauftragten gegenüber verdeutlicht.

Die einzelnen Empfehlungen des Bundesbeauftragten würden nunmehr einer vertieften fachlichen Bewertung unterzogen. Soweit hinsichtlich der bestehenden amtlichen Überwachungstätigkeit durch Landkreise Verbesserungsbedarf in dem Gutachten angemahnt werde, werde dies konstruktiv geprüft. Zahlreiche Empfehlungen des Gutachtens entsprechen Forderungen des Deutschen Landkreistages: 

  • Dies gelte bspw. für eine Verbesserung der Eigenkontrollen der Unternehmen, die das Fundament für die Lebens- und Futtermittelsicherheit bilden. Die Ergebnisse der Eigenkontrollen müssten besser für die amtliche Überwachung nutzbar gemacht werden.
  • Auch die angemahnte Stärkung der Sachkunde im Bereich der Gastronomie wird begrüßt. Eine engere Verzahnung der Lebensmittelüberwachung mit der überwiegend durch die Länder selbst wahrgenommenen Futtermittelüberwachung erscheint diskussionswürdig.
  • Das Gutachten plädiert zudem für die Einführung von Leistungsvergleichen im Lebensmittelrecht. Der Deutsche Landkreistag ist gegenüber einem solchen Benchmarking aufgeschlossen. Wichtig sind diesbezüglich vergleichbare Kennzahlen und Indikatoren.
  • Auch mit seiner Empfehlung zu einem verbesserten Datenmanagement zwischen Bund und Ländern greift der Bundesbeauftragte eine zentrale Forderung der Landkreise auf. So wird aktuell zurückgehend auf eine Initiative des Deutschen Landkreistages über eine entsprechende elektronische Schnittstelle in den Gremien der Agrarministerkonferenz beraten.

Erhebliche Zweifel hat der Deutsche Landkreistag allerdings im Hinblick auf die Aussagen zur Neuausrichtung der regulären Lebensmittelüberwachung. Die angedachten herausgehobenen Kontrolleinheiten auf Bundes- oder Landesebene führen nicht nur zur Bildung neuer Behördenstrukturen. Sie sind zudem ortsfern und verhindern bestehende Synergien, wie sie sich aus einer integrierten kommunalen Kontrolle ergeben, die über den Lebensmittelbereich hinaus geht.

 

 

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