Nach Anrufung des Vermittlungsausschusses zum neuen Abfallwirtschaftsrecht durch den Bundesrat hat der Präsident des Deutschen Landkreistages Landrat Hans Jörg Duppré die Erwartung geäußert, weitere Verbesserungen für die Kommunen zu erreichen.

Er sagte nach der Beratung im Präsidium des kommunalen Spitzenverbandes in Münster: „Im Vermittlungsverfahren besteht nunmehr die Chance, ausgehend von dem bereits erzielten Kompromiss weitere Verbesserungen für die kommunale Seite zu erreichen. Daher begrüßen die Landkreise als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger das Votum der Länder im Bundesrat, die Gleichwertigkeitsprüfung doch noch entfallen zu lassen.“

Ausschließlicher Gegenstand des Vermittlungsverfahrens sei die sog. Gleichwertigkeitsprüfung, wonach private Entsorger zugelassen werden müssten, wenn sie eine höherwertige Sammlung sicherstellen. „Zwar wird durch den bereits gefundenen Kompromiss sichergestellt, dass ein ‚Rosinenpicken‘ privater Firmen zulasten der öffentlich-rechtlichen Entsorger und der Gebührenzahler deutlich erschwert wird. Die Streichung der Gleichwertigkeitsklausel würde allerdings die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger vor dem Hintergrund dieses Ergebnisses weiter stärken und ihre Steuerungsfunktion ausbauen. Letztlich sind sie es, die für die ordnungsgemäße Entsorgung vor Ort verantwortlich sind“, so Duppré.

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