Der Deutsche Landkreistag begrüßt die Zielsetzung der heute von der EU-Kommission veröffentlichten Vorschläge zur Vergabereform, die Vergaberichtlinien zu vereinfachen. Der Präsident des Deutschen Landkreistages, Landrat Hans Jörg Duppré erklärte dazu: „Einer praxisgerechten und

effizienten Handhabung des Vergaberechts kommt gerade für die Kommunen als größtem Auftraggeber in Deutschland besondere Bedeutung zu. Ziel jeglicher Fortentwicklung des EU-Vergaberechts muss es sein, das Vergabeverfahren gleichzeitig einfacher, kostengünstiger sowie mittelstands- und investitionsfreundlicher zu machen.“ Die Kommission lasse hierzu gute Ansätze erkennen. Dies gelte bspw. für die Vorschläge, das Verhandlungsverfahren auszuweiten, Dokumentationspflichten  zu reduzieren oder flexiblere Vorschriften für kleine öffentliche Auftraggeber vorzusehen. Abzulehnen seien dagegen die Regelungen zur interkommunalen Zusammenarbeit. Hier würden neue Hürden für eine effiziente Zusammenarbeit von Städten, Landkreisen und Gemeinden errichtet.

Präsident Duppré kündigte an, dass sich der Deutsche Landkreistag intensiv in den nun beginnenden Rechtsetzungsprozess auf europäischer Ebene einbringen werde. Die europäischen Vergaberegelungen beeinflussten die nationalen Beschaffungsvorgänge in erheblichem Maße. „Gerade angesichts der sich abzeichnenden Eintrübung der Konjunktur sind einfachere und unbürokratische Vergabeverfahren wichtig, um schnell zu Investitionen zu gelangen. Dies haben nicht zuletzt die positiven Erfahrungen mit den vergaberechtlichen Vereinfachungen in Rahmen des Konjunkturpakets II bestätigt.“ Insofern sei die Kommission auf dem richtigen Weg, wenn sie nunmehr langjährigen kommunalen Forderungen nach einer Entbürokratisierung des Vergaberechts nachkomme.

Positiv zu bewerten seien die Ausweitung des Verhandlungsverfahrens, die Reduzierung der Dokumentations- und Veröffentlichungspflichten, der verstärkte Fokus auf elektronische Beschaffungen oder die flexibleren Vorschriften für kleine öffentliche Auftraggeber. Zu begrüßen sei ferner, dass es keine Verpflichtung zum Kauf grüner, sozialer oder und innovativer Produkte gebe. „Diese sogenannten vergabefremden Kriterien würden dem Ziel der Vereinfachung zuwiderlaufen und das Vergaberecht weiter überfrachten und verkomplizieren. Dass hier in Zukunft mehr Möglichkeiten für öffentliche Auftraggeber bestehen sollen, ist in Ordnung, da dies jeweils in das Ermessen der politischen Entscheidungsträgern vor Ort gestellt ist.“

Bedauerlich sei dagegen, dass mit Ausnahme des Bereichs der sozialen Dienstleistungen die Schwellenwerte nicht angehoben werden. „Dies wäre absolut erforderlich gewesen, damit zur Umsetzung der geplanten Vereinfachung nur noch die Aufträge europaweit ausgeschrieben werden müssen, die auch tatsächlich den Binnenmarkt beeinträchtigen“ zeigte sich Duppré enttäuscht. Dabei schätzte er die erhöhten Schwellenwerte von 500.000 Euro für soziale Dienstleistungen insbesondere mit Blick auf Rettungsdienstleistungen ebenfalls als nicht ausreichend hoch ein.

Auch die Vorschläge zur interkommunalen Zusammenarbeit seien klar abzulehnen. Statt die Zusammenarbeit von Städten, Landkreisen und Gemeinden flexibler zu gestalten, wie es auch der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs entspricht, will die Kommission diese erforderlichen Kooperationen stärker eingrenzen. „An dieser Stelle ist die Nachbesserung durch den Europäischen Gesetzgeber zugunsten der Praxis unbedingt erforderlich. Kommunale Gebietskörperschaften müssen zur Erbringung der ihnen obliegenden öffentlichen Aufgaben ohne Beteiligung Privater miteinander ohne europaweite Ausschreibungsverfahren kooperieren können.“

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