Vor dem heutigen Energiegipfel mit der Bundeskanzlerin hat der Präsident des Deutschen Landkreistages Landrat Hans Jörg Duppré eine deutliche Beschleunigung des Netzausbaus sowie verbesserte Beteiligungsrechte der Kommunen angemahnt.

Der Bau von Übertragungsleitungen im Höchstspannungsbereich und der Ausbau der Verteilernetze müssten zeitnah verwirklicht werden, was eine deutliche Beschleunigung der bisherigen Planungsprozesse sowie eine bessere Vermittlung gegenüber der Bevölkerung voraussetze. „Zu einer stärkeren Akzeptanz bei Kommunen und ihren Bürgern wird es aber nur kommen, wenn diese mit angemessenen Beteiligungsrechten ausgestattet sind, die Planungen also nicht gleichsam über die Köpfe der unmittelbar Betroffenen hinweg erfolgen.“

Der Bund hätte bereits erste Schritte unternommen. So sei mit dem Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetze (NABEG) eine Bundesfachplanung für besonders wichtige Höchstspannungsleitungen eingeführt und das Recht der Planfeststellung für solche Leitungen neu geordnet worden. „Wir sehen aber noch Verbesserungspotenziale: Insbesondere sollte geregelt werden, dass die Landkreise als Vertreter überörtlicher Interessen – z.B. bei der Moderation von Interessenkonflikten zwischen einzelnen Gemeinden hinsichtlich der konkreten Netzplanung, im Bereich der Wirtschaftsförderung, aber auch des Naturschutzes – über Beteiligungsrechte in den einzelnen Verfahrensschritten verfügen“, sagte Duppré.

Schon nach der geltenden Fassung des NABEG sei zwar davon auszugehen, dass die Landkreise als Träger öffentlicher Belange einbezogen werden müssen. Darüber hinaus sei aber im Interesse der Akzeptanzsteigerung eine Regelung hilfreich, die die vom Leitungsbau betroffenen Kommunen ausdrücklich mit Beteiligungsrechten ausstatte. Außerdem sollten die Betreiber der Übertragungsnetze Kommunen und Bürger möglichst frühzeitig – also vor förmlicher Einleitung des Genehmigungsprozesses – an der Netzplanung beteiligen, um mögliche Konflikte bereits in diesem Frühstadium auszuräumen.

Die mit dem Netzausbau verbundenen technischen und wirtschaftlichen Herausforderungen könnten außerdem nur von leistungsfähigen Netzbetreibern bewältigt werden. „Auch vor diesem Hintergrund ist an dem historisch gewachsenen und bewährten System der Regionalversorgung unter starker Beteiligung der Landkreise festzuhalten“, stellte Duppré klar. Deshalb sei insbesondere bei der vor Ort zu treffenden Entscheidung über die Re­kommunalisierung von Netzbetreibern im Interesse der Gewährleistung einer sicheren Energieversorgung darauf zu achten, dass ausreichend große und leistungsfähige Unternehmen erhalten blieben. In jedem Fall gelte es, eine zu starke Zersplitterung der Versorgungsgebiete im kreisangehörigen Raum zu vermeiden. „Es empfiehlt sich daher, dass die betroffenen Kommunen eng zusammenarbeiten, um Netzkonzessionen nach Möglichkeit kreisweit zu vergeben.“

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