Heute findet im Berliner dbb Forum der Tag der Optionskommunen 2012 statt. Dieser Kongress zur Umsetzung des SGB II („Hartz IV“) richtet sich an die 108 Landkreise und kreisfreien Städte, die eigenverantwortlich Langzeitarbeitslose und ihre Familien unterstützen.

Er findet mittlerweile bereits das fünfte Mal statt, in den Vorjahren als Veranstaltung des Deutschen Landkreistages und in diesem Jahr erstmalig als gemeinsame Veranstaltung des Deutschen Landkreistages und des Deutschen Städtetages.

Der mit über 220 Teilnehmern aus Landkreisen, Städten, Bundestag, Verbänden und Wissenschaft fast überbuchte Kongress ist der Thematik „SGB II-Langzeitbezug und kommunale Leistungen“ gewidmet. War die Veranstaltung in den vergangenen Jahren mit Blick auf die Organisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende vorrangig politisch ausgerichtet, findet der Tag der Optionskommunen nach der Entscheidung über die Jobcenterreform durch den Gesetzgeber nun als Fachveranstaltung statt. Neben interessanten Fachvorträgen werden mehrere Workshops zum Austausch der Optionskommunen untereinander angeboten.

Schwerpunktmäßig werden in der Veranstaltung folgende Themenfelder behandelt:

  • Fachkräftebedarf versus Arbeitskräfteüberschuss – Entwicklungen mit Blick auf das SGB II
  • Langzeitarbeitslose Migranten – Potenziale für den Arbeitsmarkt
  • Schnittstellen zu Sozialhilfe, Jugendhilfe und Bildungsleistungen
  • Umgang mit dem „harten Kern“ der Langzeitarbeitslosigkeit – Handlungsansätze aus wissenschaftlicher Sicht

 

Zum Hintergrund:

Die Grundsicherung für Arbeitsuchende ist das soziale Leistungssystem, das die Integration erwerbsloser Menschen in Erwerbstätigkeit anstrebt und gleichzeitig den Lebensunterhalt für derzeit ca. 6,5 Mio. Menschen in Deutschland sicherstellt.

Im Regelfall führen Bundesagentur für Arbeit und Landkreis bzw. kreisfreie Stadt die SGB II-Aufgaben in Gestalt der „gemeinsamen Einrichtung“ aus. In einem Viertel der Kommunen sind jedoch Landkreis/kreisfreie Stadt alleine für das SGB II verantwortlich, als so genannte Optionskommunen. Das Jobcenter wird als rein kommunales Jobcenter ohne die Agentur für Arbeit geführt. Ihre Zahl wurde mit der Jobcenterreform zum 1. Januar  2012 auf 108 von insgesamt 403 Jobcentern erhöht.

Bei den Optionskommunen sind der gewählte Landrat bzw. Oberbürgermeister sowie der Kreistag bzw. Stadtrat verantwortlich für die Umsetzung des SGB II. Die Umsetzung ist Gegenstand der Beratungen in den demokratisch legitimierten Kommunalvertretungen vor Ort. Die Optionskommunen unterscheiden sich auch künftig von allen anderen Jobcentern dadurch, dass hier alle Leistungen in einer Hand liegen und aus einer Hand erbracht werden.

Mit einem umfassenden Gesamtkonzept, das Grundsicherung für Arbeitsuchende, Wirtschaftsförderung, Erwachsenenbildung, Integration von Menschen mit Migrationshintergrund, Schule im Rahmen der kommunalen Zuständigkeiten und Einflussmöglichkeiten, Kinder- und Jugendhilfe sowie Eingliederungshilfe verknüpft, lassen sich gute Wirkungen erzielen – zumal wenn mittel- und langfristige Ansätze verfolgt werden können.

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