Nach dem heutigen Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) zur Steuerpflichtigkeit von kommunalen Kindertagesstätten hat der Deutsche Landkreistag eine umgehende gesetzliche Klarstellung der Steuerfreiheit dieser Einrichtungen gefordert.

Präsident Landrat Hans Jörg Duppré sagte: „Es besteht dringender Handlungsbedarf, sonst werden kommunale Kitas fortan Körperschaftsteuer bezahlen müssen. Das wäre kräftiger Gegenwind für das von allen Seiten propagierte Ziel des notwendigen weiteren Ausbaus von Betreuungsangeboten.“

Duppré weiter: „Kitas haben einen sozialpolitischen und sozialrechtlichen Förderungsauftrag, der letztlich prägendes Merkmal dieser Einrichtungen ist. Die Auffassung des BFH, es liege vielmehr ein ‚Anbieter- und Nachfragewettbewerb‘ vor, wird der Hoheitlichkeit der gesetzlich vorgeschriebenen Aufgabe der Kinderbetreuung nicht gerecht.“

Und auch vor dem Hintergrund des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz für Kinder vom vollendeten ersten Lebensjahr an ab dem 1.8.2013 sei diese Beurteilung nicht nachvollziehbar. „Von daher brauchen wir schleunigst eine gesetzliche Klarstellung des Gesetzgebers, dass kommunale Kitas auch in Zukunft steuerfrei bleiben.“

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