Der Europäische Ausschuss der Regionen (AdR) ist die jüngste Institution der Europäischen Union. Er wurde 1994 durch den Vertrag von Maastricht geschaffen, um den kommunalen und regionalen Gebietskörperschaften in der Union Gehör zu verschaffen und so die europäische Politik bürgernäher zu gestalten.

Die Europäischen Verträge legen fest, dass die Kommission und der Rat den Ausschuss der Regionen in sämtlichen Bereichen, in denen Legislativvorschläge der EU Auswirkungen auf die regionale und kommunale Ebene haben könnten, um Stellungnahme ersuchen müssen. Hierzu zählen insbesondere die Bereiche: wirtschaftlicher und sozialer Zusammenhalt, transeuropäische Infrastrukturnetze, Gesundheitswesen, Bildung und Kultur, Beschäftigungspolitik, Sozialpolitik, Umwelt und Verkehr.

Kommission, Rat und Europäisches Parlament können den AdR überdies in weiteren Bereichen befassen, wenn ein Legislativvorschlag ihres Erachtens erhebliche regionale oder kommunale Auswirkungen hat. 2009 wurde die Rolle des AdR durch den Vertrag von Lissabon gestärkt, der Ausschuss hat nunmehr das Recht, wegen Verletzung des Subsidiaritätsprinzips gegen Rechtsakte vor dem Europäischen Gerichtshof Klage zu erheben, wenn er im Rahmen des Rechtsetzungsverfahrens anzuhören war.

Die Mitglieder des Ausschusses sind an keine Weisungen gebunden und üben ihre Tätigkeit in voller Unabhängigkeit zum Wohl der Gemeinschaft aus. Anders als die Mitglieder des Parlaments tagen die Mitglieder des Ausschusses der Regionen nicht ständig in Brüssel. Sie alle haben Verpflichtungen auf regionaler oder kommunaler Ebene. Sie bleiben daher in ihrer Region tätig und treten lediglich zu Plenartagungen des Ausschusses oder Sitzungen der Fachkommissionen zusammen.

Der AdR umfasst gegenwärtig 329 Mitglieder und 329 stellvertretende Mitglieder - darunter 24 Vertreter aus Deutschland. Die deutschen Bundesländer entsenden 21 Mitglieder, die drei kommunalen Spitzenverbände jeweils ein Mitglied. Sie alle werden auf Vorschlag ihres jeweiligen Mitgliedsstaats vom Rat auf fünf Jahre ernannt. Die (jetzige) siebte Amtsperiode begann im Februar 2020 und wird bis Februar 2025 andauern.

Landrat Thomas Habermann (Landkreis Rhön-Grabfeld) und Landrat Dr. Schnaudigel (Landkreis Karlsruhe) vertreten die Interessen der deutschen Landkreise im Ausschuss der Regionen. Landrat Habermann wirkt in der Fachkommission für territoriale Kohäsion und das Budget der EU (COTER), Landrat Dr. Schnaudigel in der Fachkommission für Wirtschaftspolitik (ECON) mit.




Der kommunale Spitzenverband der 294 Landkreise

Der Deutsche Landkreistag (DLT) vertritt drei Viertel der kommunalen Aufgabenträger, rund 96 % der Fläche und mit 57 Mio. Einwohnern 68 % der Bevölkerung Deutschlands.

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