Der Deutsche Landkreistag hat sich nach der Sitzung seines Präsidiums im Landkreis Fürstenfeldbruck noch einmal klar gegen eine mögliche Übernahme kommunaler Altschulden in einzelnen Bundesländern durch den Bund positioniert und stattdessen mehr Zukunftsinvestitionen in gleichwertige Lebensverhältnisse gefordert. Präsident Landrat Reinhard Sager: „Die Bedingungen für eine Altschuldenübernahme sind überhaupt nicht erfüllt. Keines der betroffenen Länder hat sich in den vergangenen Monaten zu seiner Alleinverantwortung für die finanzielle Lage ihrer Kommunen bekannt und dargestellt, wie es eine künftige Unterfinanzierung seiner Kommunen unterbinden werde. Es geht zudem bei der Gleichwertigkeit vor allem darum, nach vorne gerichtet etwas für die ländlichen, aber auch für die strukturschwachen Räume zu tun und dadurch das Land zusammenzuhalten sowie einer fortschreitenden Entfremdung von ländlichen und städtischen Räumen entgegenzuwirken. Das rückwärtsgewandte Abtragen kommunaler Altschulden im Ruhrgebiet, in Rheinland-Pfalz und dem Saarland durch den Bund wäre kein zukunftsweisender Beitrag zur Erreichung dieses Ziels. Der Bund sollte nicht die falschen Prioritäten setzen und durch unsolidarisches Verhalten die Ziele der Gleichwertigkeitsdebatte in ihr Gegenteil verkehren.“
Das Präsidium des Deutschen Landkreistages hat sich in seiner Sitzung im Landkreis Fürstenfeldbruck mit der jüngeren Rechtsprechung zur Kreisumlage und der damit im Zusammenhang stehenden Finanzlage der kreisangehörigen Gemeinden auseinandergesetzt. Präsident Landrat Reinhard Sager sagte: „Nach dem klarstellenden Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom Mai letzten Jahres ist zu hoffen, dass sich die Diskussion an dieser Stelle beruhigt und die völlig überzogene ‚Erfindung‘ von Verfahrenspflichten der Landkreise bei der Kreisumlagefestsetzung rasch ein Ende findet. Die Festsetzung der Kreisumlage durch die Kreistage erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen.“ Die Verfahrensanforderungen könnten die Landkreise selbst gestalten. Die Durchführung eines formalisierten Anhörungsverfahrens sei laut Bundesverwaltungsgericht gerade nicht zwingend geboten. Sager zeigte sich erfreut, dass dies vom Oberverwaltungsgericht Saarlouis bereits in einem ersten Revisionsverfahren nach der Richtigstellung durch das Bundesverwaltungsgericht konsequent berücksichtigt worden sei.
Am 1. Dezember tritt die Präsidentin der Europäischen Kommission Ursula von der Leyen mit ihrem neu zusammengestellten Kollegium ihr Amt an. Die neue EU-Kommission steht vor zentralen Herausforderungen, die einer kraftvollen Lösung bedürfen. Der Deutsche Landkreistag hat dazu Forderungen aufgestellt mit dem Ziel, die europäischen Regelungen auf kommunaler Ebene praktikabel zu gestalten und so die Akzeptanz der europäischen Politik bei Bürgerinnen und Bürgern zu erhöhen.
Der Bundesrat befasst sich am 29.11.2019 mit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz, das den Unterhaltsrückgriff auf unterhaltspflichtige Angehörige von Pflegebedürftigen, die Sozialhilfe beziehen, aufhebt. Hierzu sagte der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Landkreistages, Prof. Dr. Hans-Günter Henneke: „Wir unterstützen das sozialpolitische Ziel, die Angehörigen von pflegebedürftigen Menschen stärker zu entlasten. Hierzu sollten die Leistungen der Pflegeversicherung erhöht werden.
Die Bundesministerin für die ländlichen Räume, Julia Klöckner, hat heute den Startschuss für das Projekt „Hauptamt stärkt Ehrenamt“ gegeben, ein gemeinsames Vorhaben mit dem Deutschen Landkreistag. Im Rahmen des Projektes wird modellhaft erprobt, wie auf Landkreisebene erfolgversprechende und nachhaltige Strukturen zur Stärkung und Begleitung des Ehrenamts aufgebaut und verbessert werden können. Etwa, indem den Verantwortlichen in Vereinen hauptamtliche Strukturen zur Seite gestellt werden, wenn es um die Bewältigung von Rechts- und Finanzfragen geht.
Der Deutsche Landkreistag spricht sich nach dem Sanktionsurteil des Bundesverfassungsgerichts für eine Vereinfachung des SGB II (Hartz IV) aus. Präsident Landrat Reinhard Sager sagte: „Das Gericht hat die Möglichkeit von Leistungskürzungen infolge verweigerter Mitwirkung im Grundsatz bestätigt. Das ist eine gute Nachricht für die Jobcenter. Denn sie brauchen diese Handhabe, um eine aktive Mitwirkung bei Qualifizierung und Arbeitsintegration einfordern zu können. Das Prinzip von Fördern und Fordern ist nach wie vor eine tragende Säule der Arbeit der Jobcenter.“ Dennoch seien gesetzliche Anpassungen notwendig, was absehbar gewesen sei. Darüber hinaus gehe es aber auch um leichter umsetzbare und transparentere Regelungen – im Interesse von Leistungsempfängern und Jobcentermitarbeitern: „Die schärferen Sonderregelungen für Personen unter 25 Jahren sollten entfallen, um über alle Altersgruppen hinweg dieselben klaren Regelungen anzuwenden. Wir leisten uns hier unnötige Doppelbürokratie.“
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