Jobcenter: 2,8 Mio. Menschen dauerhaft auf
Hartz IV-Leistungen angewiesen
Anlässlich der Veröffentlichung der aktuellen Arbeitsmarktzahlen hat der Deutsche Landkreistag auf die nach wie vor bestehende hohe Langzeitarbeitslosigkeit hingewiesen. Präsident Landrat Reinhard Sager sagte: „Zwar ist die Zahl derjenigen, die länger als zwei Jahre auf Hartz IV angewiesen sind, in den letzten fünf Jahren um etwa ein Zehntel gesunken. Dennoch sind dies immer noch 2,8 Mio. Personen, das sind 40 % der Hartz IV-Empfänger. Das ist ein Befund, an dem wir weiter mit aller Kraft arbeiten müssen." Zudem kämen auf die Jobcenter im Zusammenhang mit der hohen Zuwanderung seit Herbst letzten Jahres besondere Herausforderungen zu.
Die Zahl der auf SGB II-Leistungen (Hartz IV) angewiesenen Menschen in Deutschland liegt seit 2012 unverändert bei 6,2 bis 6,3 Mio. Menschen. „Damit haben die Hartz IV-Empfänger nur zu einem geringen Maße Anteil am wirtschaftlichen Wachstum und sinkenden Arbeitslosenzahlen", kommentierte Sager.
Der Deutsche Landkreistag hat anlässlich der Sitzung seines Präsidiums im Landkreis Göttingen die Bedeutung einer Stärkung der Finanzkraft der Landkreise hervorgehoben. Präsident Landrat Reinhard Sager sagte: „Es ist gut, dass sich Bund und Länder auf eine Übernahme der flüchtlingsbedingten Unterkunftskosten geeinigt haben und unabhängig davon zudem die kommunale Finanzkraft ab 2018 um jährlich 5 Mrd. € stärken werden." Vizepräsident Landrat Bernhard Reuter ergänzte: „Von diesen 5 Mrd. € gehen 4 Mrd. € direkt an die Landkreise, Städte und Gemeinden, 1 Mrd. € gehen über die Länder. Wir erwarten, dass auch dieses Geld in voller Höhe an die Kommunen weitergeleitet wird!"
Anlässlich des heute veröffentlichten KfW Kommunalpanel 2016 hat der Deutsche Landkreistag auf die nach wie vor deutliche Unterfinanzierung der Landkreise, Städte und Gemeinden und die damit einhergehende Investitionsschwäche hingewiesen. Insgesamt beziffert die Erhebung einen kommunalen Investitionsrückstand von 136 Mrd. €, wovon auf die Landkreise ein Anteil von 25,4 Mrd. € entfällt. Große Investitionslücken bestehen nach wie vor im Schulbereich, bei der Straßeninfrastruktur und bei der Gesundheitsinfrastruktur.
Der Deutsche Landkreistag hat sich vor der heutigen Anhörung im Deutschen Bundestag zum Integrationsgesetz für klare und praktikable Regelungen ausgesprochen, um die Integration der zu uns kommenden Menschen bestmöglich zu unterstützen. Präsident Landrat Reinhard Sager forderte, vor allem bei den Integrationsleistungen und der Wohnsitzauflage wirksame Instrumente zu beschließen: „Die vorgeschlagenen Regelungen greifen viele Forderungen des Deutschen Landkreistages auf. Das gilt insbesondere für die Wohnsitzauflage sowie den Verzicht auf eine voraussetzungslose Erteilung einer unbefristeten Niederlassungserlaubnis für anerkannte Flüchtlinge. Allerdings darf es bei der Wohnsitzauflage nicht dazu kommen, dass bei der Verteilung von Flüchtlingen innerhalb eines Landes Einzelfallenscheidungen getroffen werden müssen. Sonst würde die Regelung zu einem bürokratischen Monster!"
Der Deutsche Landkreistag hat die gestrigen Verabredungen von Bund und Ländern zur Stärkung der kommunalen Finanzkraft sowie zur Übernahme der flüchtlingsbedingten Unterkunftskosten im Grundsatz begrüßt. Präsident Landrat Reinhard Sager kommentierte die Einigung: „Was verabredet worden ist, ist eine gute Nachricht für Landkreise, Städte und Gemeinden, weil wir endlich Planungssicherheit erhalten. Neben der vollständigen Übernahme der Unterkunftskosten für anerkannte Flüchtlinge wird nun vor allem die Zusage des Bundes im Koalitionsvertrag eingelöst, die Kommunen ab 2018 mit jährlich 5 Mrd. € zu stärken. Davon erreichen 4 Mrd. € die Landkreise, Städte und Gemeinden auf direktem Wege, 1 Mrd. € gehen über die Länder. Hier erwarten wir ohne Wenn und Aber, dass auch dieses Geld 1:1 an Landkreise, Städte und Gemeinden weitergeleitet wird!"
Vor genau 25 Jahren, am 17.6.1991, unterschrieben die Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen in Bonn und Warschau den Deutsch-Polnischen Nachbarschaftsvertrag. Beide Seiten erhofften sich von der Unterzeichnung eine stärkere Kooperation und engere Partnerschaften auf allen Ebenen zwischen den beiden Staaten. Zu dessen Erfolg haben nicht unwesentlich die zahlreichen Kooperationen von Landkreisen beigetragen. Mit intensiver Verwaltungshilfe aus deutschen Landkreisen sind in den 1990er Jahren in Polen als einem der wenigen europäischen Länder Landkreise etabliert worden, um auf überörtlicher Ebene kommunale Selbstverwaltung ausüben zu können.
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