Heute berät der Bundesrat über eine Initiative von Hessen und Niedersachsen zur Reform der Grundsteuer. Der Deutsche Landkreistag spricht sich für eine konsequente Überarbeitung des bestehenden Systems der Grundstücksbewertung aus und tritt dafür ein, der Initiative zu folgen. Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. Hans-Günter Henneke sagte: „Das nunmehr vorliegende Modell sollte möglichst zügig in ein Reformgesetz für eine bundeseinheitlich geregelte Grundsteuer überführt werden. Es ist insgesamt gesehen gerecht, ermöglicht in gewissem Maße länderspezifische Anpassungen und führt mit kommunalindividuellen Hebesätzen zu richtigen Ergebnissen." Es dürfe allerdings nicht die falsche Erwartung bestehen, Eigentümer unterbewerteter Immobilien würden auch fortan geschont bleiben. „Das ist ganz klar nicht der Fall – in der Wertberichtigung liegt ja gerade der Sinn und Zweck der Reform. Das bedeutet aber umgekehrt auch, dass für bislang überbewertete Immobilien weniger zu zahlen sein wird. Das sollten wir auch deutlich so kommunizieren." Aufkommensneutralität könne lediglich bundesweit gesehen gewahrt werden.
Mit Wirkung zum heutigen Tage wurden die Mitglieder des Nationalen Normenkontrollrates für die kommenden fünf Jahre berufen. Für den Deutschen Landkreistag ist Landrätin Dorothea Störr-Ritter (Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald) seit Oktober 2011 Mitglied im Nationalen Normenkontrollrat, die nun diese Aufgabe auch weiterhin übernimmt. Gestern hatte Bundespräsident Joachim Gauck die Berufungsurkunden überreicht.
Seit Juli 2011 prüft der Normenkontrollrat sämtliche Folgekosten von Gesetzen für Bürger, Wirtschaft und Verwaltung. Ziel des Gremiums ist es, bereits im Entwurfsstadium von Gesetzen den Erfüllungsaufwand gering zu halten. In Bezug auf die Rückführung von Bürokratie gilt es, für die Landkreise, Städte und Gemeinden zu deutlichen Fortschritten zu kommen – gerade auch, um Freiräume für kommunale Zukunftsaufgaben zu schaffen.
"Wir wollen die Grundsteuer auf ein rechtssicheres Fundament stellen, sie für die Bürgerinnen und Bürger gerecht gestalten und für die Kommunen als verlässliche Einnahmequelle erhalten. Und das Ganze insgesamt aufkommensneutral", so fasst der Niedersächsische Finanzminister Peter-Jürgen Schneider die Ziele der aktuellen Grundsteuerreform am (heutigen) Dienstag in Berlin zusammen.
Der Deutsche Landkreistag, der Deutsche Städtetag und die Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe fordern in einem gemeinsamen Positionspapier, die Diskriminierung behinderter Menschen in der Pflegeversicherung zu beenden. Menschen mit Behinderung müssten auch in Einrichtungen der Behindertenhilfe gleichberechtigten Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung haben. Dafür müsse der Gesetzgeber Sorge tragen.
Das Bundesbauministerium lobt gemeinsam mit dem Deutschen Landkreistag und weiteren Partnern die sechste Runde des Wettbewerbs „Menschen und Erfolge" aus, der sich in diesem Jahr dem Thema „Ländliche Räume: produktiv und innovativ" widmet. Gesucht werden kommunale Projekte und Initiativen, engagierte Unternehmen, Institutionen und Privatpersonen, die zeigen, wie der ländliche Raum als Arbeits- und Wirtschaftsstandort zukunftsfähig gestaltet werden kann. Bewerbungsschluss ist der 14.11.2016.
Der Deutsche Landkreistag begrüßt den heutigen Beschluss des Bundeskabinetts, der konkret regelt, wie der Bund die seit langem zugesagte Stärkung der Kommunalfinanzen um jährlich 5 Mrd. € ab 2018 umsetzen will. Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. Hans-Günter Henneke sagte: „Wir unterstützen den heute gefassten Beschluss ausdrücklich und freuen uns, dass der Bund nunmehr endlich Nägel mit Köpfen in Bezug auf die 5 Mrd. €-Kommunalstärkung macht. Wichtig ist, im Zuge der Aufstockung des Bundesanteils an den SGB II-Unterkunftskosten sicherzustellen, dass nicht mehr als 49 % der Kosten übernommen werden. Denn sonst würde diese kommunale Aufgabe in Bundesauftragsverwaltung umschlagen, was nicht sachgerecht wäre." Außerdem sei die Übernahme der flüchtlingsbedingten Unterkunftskosten in den nächsten drei Jahren bis 2018 ein wichtiger Beitrag zur Freihaltung der Haushalte der Landkreise von diesen Zusatzkosten.
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