Der Deutsche Landkreistag hat anlässlich der Sitzung seines Präsidiums im Landkreis Potsdam-Mittelmark die Landesregierungen von Brandenburg und Thüringen aufgefordert, die beabsichtigten Verwaltungsreformen unter Einschluss des Neuzuschnitts der Kreisgrenzen mit Bedacht zu betreiben. Präsident Landrat Reinhard Sager sagte: „Wir treten für zukunftsfähige Verwaltungsstrukturen der Landkreise ein, die sich Optimierungen und Neujustierungen nicht entziehen. Allerdings gilt es insbesondere in Bezug auf den Aufgabenzuschnitt und die Veränderung von Kreisgrenzen mit Augenmaß vorzugehen und funktionierende Strukturen nicht zu schwächen. Die kommunale Selbstverwaltung muss in jedem Falle wirksam erhalten bleiben und darf nicht vermeintlichen Effizienzerwartungen geopfert werden."
„Die Jobcenter stehen vor dem Hintergrund eines nach wie vor harten Kerns an langzeitarbeitslosen Menschen und von Zuwanderung, Internationalisierung und Digitalisierung vor großen Herausforderungen. So richtig und erfolgreich die Agenda 2010 auch war und noch immer ist: Die Jobcenter brauchen dringender denn je ein flexibles Instrumentarium, ausreichende finanzielle Möglichkeiten und vor allem so wenig bürokratische Vorgaben wie möglich. Nur dann kann es gelingen, die Zahl von unverändert 6 Mio. Hilfebeziehern und ihrer Familien signifikant zu reduzieren." Dies stellte der Präsident des Deutschen Landkreistages Landrat Reinhard Sager nach der Sitzung des Präsidiums des kommunalen Spitzenverbandes im Landkreis Potsdam-Mittelmark fest.
Der Deutsche Landkreistag hat anlässlich der Sitzung seines Präsidiums im Landkreis Potsdam-Mittelmark die Vorschläge von europäischer Seite zurückgewiesen, wonach für Politiker und staatliche Vertreter in Aufsichtsorganen von Banken und Sparkassen die Vermutung eines per se bestehenden generellen Interessenkonfliktes gelten soll. „Das würde bedeuten, dass die Landräte und Oberbürgermeister als Trägervertreter in den Verwaltungsräten der Sparkassen diese Ämter nicht mehr bekleiden dürften. Das wäre ein Strukturbruch und würde die kommunale Verankerung der Sparkassen wesentlich schwächen", so DLT-Präsident Landrat Reinhard Sager. „Dazu darf es keinesfalls kommen."
Auf einer gemeinsamen Pressekonferenz stellten gestern die Teilnehmer des Runden Tisches „Rechtskonforme E-Akte", Dorothea Störr-Ritter, Landrätin des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald, Kay Ruge, Beigeordneter des Deutschen Landkreistages, Marc Groß, Programmbereichsleiter Organisations- und Informationsmanagement der KGSt, Ralf Resch, Geschäftsführer der VITAKO, sowie Bernd Kowalski, Abteilungspräsident Sichere elektronische Identitäten des BSI, die gemeinsam erarbeitete Leitlinie zum ersetzenden Scannen von Dokumenten in Kommunen vor.
Zu den heute veröffentlichten Berechnungen des Statistischen Bundesamtes, die für 2016 einen Überschuss von 5,4 Mrd. € auf Seiten von Landkreisen, Städten und Gemeinden ausweisen, erklärte der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Landkreistages, Prof. Dr. Hans-Günter Henneke, gegenüber der Abendzeitung München: "Das ist eine erfreuliche Nachricht, gerade in Zeiten steigender Finanzierungsnotwendigkeiten, etwa im Zuge der Integration von Flüchtlingen und des Ausbaus digitaler Infrastrukturen. Damit hat sich die Finanzsituation vieler Kommunen ebenso wie die von Bund und Ländern im vergangenen Jahr verbessert. Diese leichte Aufwärtsentwicklung entspricht auch weitgehend unseren Prognosen. Bei aller Freude über diese Entwicklung dürfen wir aber nicht übersehen, dass die weitere Entwicklung keineswegs frei von Risiken ist. Zudem vergrößern sich weiterhin die regionalen Unterschiede zwischen finanzstarken und strukturschwachen Kommunen.
Heute hat der Vorsitzende der Deutschen Stiftung für Kulturlandschaft, Dr. Helmut Born, in Berlin den Preisträger „Landschafft 2017", den Landkreis Cham, der Presse vorgestellt. Mit diesem Preis ehrt die Stiftung alle zwei Jahre einen Landkreis, der sich aus eigener Kraft und trotz peripherer Lage, wirtschafts- und gesellschaftspolitisch äußerst positiv entwickelt. Der Preisträger zeigt damit, dass der Verfassungsauftrag einer gleichwertigen Entwicklung des ländlichen Raums und der Städte nach wie vor erfüllbar ist. Vorangegangen war ein zweistufiges Auswahlverfahren, an dem sich auch der Deutsche Landkreistag beteiligte.
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