Die Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II ist das soziale Leistungssystem, das die Integration erwerbsloser Menschen in Erwerbstätigkeit anstrebt und gleichzeitig den Lebensunterhalt für derzeit ca. 6 Mio. Menschen in Deutschland sicherstellt. Träger sind die Landkreise und kreisfreien Städte sowie die Bundesagentur für Arbeit. Sie arbeiten in ¾ der Jobcenter in einer „gemeinsamen Einrichtung" zusammen. ¼ der Jobcenter ist rein kommunal. In diesen kommunalen Jobcentern werden die Leistungsberechtigten von den Landkreisen und kreisfreien Städten in alleiniger Verantwortung betreut. Nähere Informationen finden Sie unter www.kommunale-jobcenter.de.
Weiterhin betreibt der Deutsche Landkreistag zum internen Austausch zwei Fachforen: für kommunale Jobcenter sowie für gemeinsame Einrichtungen.