Heute hat der Vorsitzende der Deutschen Stiftung für Kulturlandschaft, Dr. Helmut Born, in Berlin den Preisträger „Landschafft 2017", den Landkreis Cham, der Presse vorgestellt. Mit diesem Preis ehrt die Stiftung alle zwei Jahre einen Landkreis, der sich aus eigener Kraft und trotz peripherer Lage, wirtschafts- und gesellschaftspolitisch äußerst positiv entwickelt. Der Preisträger zeigt damit, dass der Verfassungsauftrag einer gleichwertigen Entwicklung des ländlichen Raums und der Städte nach wie vor erfüllbar ist. Vorangegangen war ein zweistufiges Auswahlverfahren, an dem sich auch der Deutsche Landkreistag beteiligte.
Zur Billigung des Nachtragshaushaltes 2016 durch den Bundesrat erklärt der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Landkreistages, Prof. Dr. Hans-Günter Henneke: „Der Bund möchte die Sanierung kommunaler Schulen mit zusätzlichen Steuermitteln unterstützen. Es ist gut und hilfreich, dass mit der Nachjustierung des Haushaltes nun der Grundstein dafür gelegt ist, die Kommunen mit 3,5 Mrd. € zu unterstützen. Allerdings ist damit noch nicht darüber entschieden, auf welche Weise das Geld auf die kommunale Ebene gelangt. Nach den Vorstellungen des Bundes soll dies über eine Änderung des Grundgesetzes und des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes geschehen. Das halten wir für unangemessen, weil mit einer Verfassungsänderung erhebliche zukünftige Beeinträchtigungen für die Selbstverwaltung der Landkreise und Städte ermöglicht würden. Man sollte kein Scheunentor öffnen, wenn ein Schlupfloch ausreicht. Einfacher und passender wäre es stattdessen, das Geld als Entflechtungsmittel zu den Kommunen zu bringen."
Der Deutsche Landkreistag und der Deutsche Städtetag haben sich gegen den Vorwurf gewehrt, Flüchtlinge nicht wirkungsvoll am Erschleichen von Sozialleistungen zu hindern. Sie sagten: „Die Darstellung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF), ein Missbrauch von Sozialleistungen sei nicht ausgeschlossen, weil die Sozialämter nicht in der Lage seien, Fingerabdrücke zu nehmen, entbehrt jeder Grundlage. Denn die Sozialbehörden sind gesetzlich nicht befugt, Fingerabdrücke zu nehmen.
Unter Federführung des Deutschen Landkreistages sprachen die Präsidenten und Hauptgeschäftsführer der drei kommunalen Spitzenverbände am 25.1.2017 erneut ausführlich mit der Bundeskanzlerin und zahlreichen Vertretern von Bundesressorts sowie des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) über neue Entwicklungen bei der Flüchtlingsaufnahme, -integration und -rückführung. Im Ergebnis konnte festgehalten werden, dass bei der Flüchtlingsaufnahme die „Altfälle" bis Ende Frühjahr 2017 weitestgehend abgearbeitet sein sollen. Der Datenaustausch zwischen dem BAMF, den Ausländer- und Sozialbehörden sowie dem Ausländerzentralregister ist noch weiter zu verbessern, auch um Sicherheitslücken zu schließen und den Mehrfachbezug von Sozialleistungen zu unterbinden. Die technischen Voraussetzungen dafür liegen vor.
Heute haben der Deutsche Landkreistag und der Deutsche Bauernverband auf der Internationalen Grünen Woche ein gemeinsames Bekenntnis zur Entwicklung ländlicher Räume abgegeben. DLT-Vizepräsident Landrat Rolf Christiansen und DBV-Vizepräsident Werner Schwarz sprachen im Rahmen einer Diskussionsrunde auf dem Erlebnisbauernhof dabei insbesondere über den Breitbandausbau als grundlegende Infrastrukturkomponente. Die Runde stand unter dem Titel "Vom Wegebau bis zu schnellem Internet – welche Infrastruktur brauchen ländliche Räume?" und beleuchtete die aktuelle Situation in den Landkreisen sowie die Notwendigkeit, etwa auf Bundesebene zu einem stärkeren Politikansatz aus einem Guß zu gelangen. Leben und Arbeiten auf dem Lande attraktiv zu halten sei nämlich eine zentrale Zielstellung, um Bleibeperspektiven für Einwohner und Unternehmen in der Fläche zu erhalten und auszubauen.
Der Deutsche Landkreistag hat sich zum Vorhaben des Bundes geäußert, finanzschwachen Kommunen 3,5 Mrd. € Investitionshilfen zur Sanierung maroder Schulen zu gewähren. Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. Hans-Günter Henneke stellte im Interview mit dem Deutschlandfunk klar, dass Investitionen in die Schulen zwar dringend benötigt würden und man insofern die Gelder nicht ablehne. Allerdings sei zu kritisieren, dass mit der diesbezüglichen Verfassungsänderung eine neue Eingriffskompetenz des Bundes im Bildungswesen geschaffen werden soll, was den Prinzipien der Aufgabenverteilung im Bundesstaat vollkommen zuwiderlaufe. Insofern dürfe es ein derartiges Geldgeschenk des Bundes im Bereich der originären Länderzuständigkeit für das Bildungswesen nicht noch ein zweites Mal geben. Im Übrigen wäre dem kommunalen Bereich sehr viel mehr geholfen, wenn man die Steuerverteilung zugunsten der Kommunen ändern würde.
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