Der Deutsche Landkreistag hat die gestrigen Verabredungen von Bund und Ländern zur Stärkung der kommunalen Finanzkraft sowie zur Übernahme der flüchtlingsbedingten Unterkunftskosten im Grundsatz begrüßt. Präsident Landrat Reinhard Sager kommentierte die Einigung: „Was verabredet worden ist, ist eine gute Nachricht für Landkreise, Städte und Gemeinden, weil wir endlich Planungssicherheit erhalten. Neben der vollständigen Übernahme der Unterkunftskosten für anerkannte Flüchtlinge wird nun vor allem die Zusage des Bundes im Koalitionsvertrag eingelöst, die Kommunen ab 2018 mit jährlich 5 Mrd. € zu stärken. Davon erreichen 4 Mrd. € die Landkreise, Städte und Gemeinden auf direktem Wege, 1 Mrd. € gehen über die Länder. Hier erwarten wir ohne Wenn und Aber, dass auch dieses Geld 1:1 an Landkreise, Städte und Gemeinden weitergeleitet wird!"
Vor genau 25 Jahren, am 17.6.1991, unterschrieben die Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen in Bonn und Warschau den Deutsch-Polnischen Nachbarschaftsvertrag. Beide Seiten erhofften sich von der Unterzeichnung eine stärkere Kooperation und engere Partnerschaften auf allen Ebenen zwischen den beiden Staaten. Zu dessen Erfolg haben nicht unwesentlich die zahlreichen Kooperationen von Landkreisen beigetragen. Mit intensiver Verwaltungshilfe aus deutschen Landkreisen sind in den 1990er Jahren in Polen als einem der wenigen europäischen Länder Landkreise etabliert worden, um auf überörtlicher Ebene kommunale Selbstverwaltung ausüben zu können.
Der Deutsche Landkreistag hat vor dem Hintergrund der jüngsten Beschlüsse des Koalitionsausschusses zur Stärkung der kommunalen Finanzkraft um jährlich 5 Mrd. € ab 2018 einen Vorschlag unterbreitet, wie das Geld zielgerichtet vom Bund zu Landkreisen, Städten und Gemeinden gelangen kann. Dazu bedarf es nach einer Berechnung von Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. Hans-Günter Henneke eines gestuften Transferweges: Über eine Aufstockung des Bundesanteils an den SGB II-Unterkunftskosten auf 49 % sowie eine anschließende Erhöhung des gemeindlichen Umsatzsteueranteils.
Gestern Abend hat sich die Bundesregierung auf Grundzüge eines Bundesteilhabegesetzes für Menschen mit Behinderungen geeinigt. Der Deutsche Landkreistag fordert vor diesem Hintergrund, die wesentlichen Mehrkosten der Reform nicht den Landkreisen und Städten aufzubürden. Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. Hans-Günter Henneke sagte: „Ländern und Kommunen geht es im Kern darum, Verbesserungen für behinderte Menschen zu erreichen, ohne neue Kosten entstehen zu lassen. Zudem ist es unser Anliegen, auch die heutige Kostendynamik zu bremsen. Insofern erwarten wir vom Bund, dass er die wesentlichen Lasten trägt und die Kommunen davon freihält." Darüber hinaus müsse ein geeigneter Weg gefunden werden, die vom Bund zugesagte unmittelbare Stärkung der kommunalen Haushalte um 5 Mrd. € zu realisieren. „Wir begrüßen, dass seitens des Bundes nun offenbar Bewegung in die Umsetzung dieser Zusage des Koalitionsvertrages kommt. Hierbei kommt eine Aufstockung des Bundesanteils an den Hartz IV-Unterkunftskosten, ebenso wie eine Erhöhung der kommunalen Umsatzsteuerbeteiligung in Betracht."
Der Deutsche Landkreistag hat sich vor der morgen beginnenden Kabinettsklausur in Meseberg für ein konsequentes Integrationsgesetz ausgesprochen. Präsident Landrat Reinhard Sager forderte, vor allem bei den Punkten Integrationsleistungen und Wohnsitzauflage praktikable und wirksame Maßnahmen zu beschließen, die die Arbeit der Landkreise, Städte und Gemeinden unterstützen. „Im Hinblick auf die Erteilung einer unbefristeten Niederlassungserlaubnis für Flüchtlinge begrüßen wir den Vorschlag des Bundesinnenministers. Es ist richtig, deren Erteilung nach drei Jahren Aufenthalt abzuschaffen bzw. an die Bedingung zu knüpfen, dass nachweisbar Integrationsbemühungen unternommen und Integrationserfolge eingetreten sind." Damit würden letztlich ähnliche Integrationsleistungen wie bei Drittstaatenangehörigen verlangt werden, um eine Niederlassungserlaubnis erhalten zu können." Außerdem bedürfe es einer praktikabel ausgestalteten Wohnsitzauflage, um beispielsweise auch bereits anerkannte Flüchtlinge bei der Zuweisung zu berücksichtigen.
Nach Ansicht des Deutschen Landkreistages geht der Referentenentwurf des Bundessozialministeriums für ein Bundesteilhabegesetz für Menschen mit Behinderungen in die falsche Richtung. Grundlegende Reformziele würden verfehlt, unabsehbare finanzielle Folgen ausgelöst und ohne Not eine der umfassendsten Systemveränderungen in diesem Bereich seit Jahrzehnten angestoßen. Präsident Landrat Reinhard Sager sagte: „Die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen ist mit ca. 15 Mrd. € jährlich die bedeutendste Leistung der Sozialhilfe für den kleinen Personenkreis der Menschen mit wesentlichen Behinderungen. Länder und Kommunen haben die Reform angestoßen, um dem heutigen Kostenaufwuchs Herr zu werden. Das Bundesteilhabegesetz enthält hierzu keinerlei Maßnahmen, stattdessen aber Kostensteigerungen, die deutlich größer ausfallen werden als vom Bund angenommen. Wir sprechen uns demgegenüber für eine Weiterentwicklung der Hilfen für behinderte Menschen aus, ohne neue finanzielle Risiken für die Landkreise auszulösen." Darüber hinaus müsse die heutige Ausgabendynamik zurückgeführt werden: „Mit jährlichen Zuwachsraten von ca. 1 Mrd. € stellt die Eingliederungshilfe die kommunalen Haushalte vor große Herausforderungen. Dieser Trend muss dringend gebrochen werden."
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