Vor dem morgigen Treffen der Ministerpräsidenten mit der Bundeskanzlerin zur Flüchtlingspolitik fordern die kommunalen Spitzenverbände Bund und Länder auf, Städte, Landkreise und Gemeinden schneller und besser bei der Flüchtlingsversorgung zu unterstützen. So erwarten die kommunalen Spitzenverbände wirksame Beschlüsse, damit sich die Kommunen vorrangig um Asylbewerber und Flüchtlinge mit Bleibeperspektive kümmern können. Wichtig seien dafür vor allem zügige und konsequente Asylverfahren, erheblich mehr Plätze in den Erstaufnahmeeinrichtungen sowie ein deutlich höheres finanzielles Engagement.
Die kommunalen Spitzenverbände appellieren anlässlich des heutigen Krankenhaus-Aktionstages an Bund und Länder, eine umfassende Krankenhausstrukturreform anzugehen und den Entwurf eines Krankenhausstrukturgesetzes im Gesetzgebungsverfahren deutlich nachzubessern. „Städte, Landkreise und Gemeinden tragen ein hohes Maß an Mitverantwortung für das Gesundheitswesen, gerade für die Krankenhäuser in Deutschland. Sie können daher nicht tatenlos zusehen, wenn seit Jahren die Mittel für einen sachgemäßen und erfolgreichen Betrieb von Krankenhäusern nicht in erforderlichem Umfang bereit gestellt werden", erklärten die Präsidenten des Deutschen Städtetages, Oberbürgermeisterin Dr. Eva Lohse, Ludwigshafen, des Deutschen Landkreistages, Landrat Reinhard Sager, Ostholstein, und des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, Bürgermeister Roland Schäfer, Bergkamen. Der Gesetzentwurf löse die bestehenden Probleme nicht, sondern verschärfe stattdessen die prekäre Situation der Krankenhäuser.
Der Deutsche Landkreistag hat die bekannt gewordenen Regelungsvorschläge des Bundes für ein Asylpaket einer ersten Bewertung unterzogen. Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. Hans-Günter Henneke sagte: „Der Gesetzentwurf greift eine Reihe von Forderungen des Deutschen Landkreistags auf und ist insoweit zu begrüßen. Das gilt etwa für die Einführung eines beschleunigten Asylverfahrens an der Grenze und die Unterbringung von Asylsuchenden aus sicheren Herkunftsstaaten für die gesamte Dauer des Verfahrens in einer Erstaufnahmeeinrichtung. Bedauerlich ist dagegen, dass diese Regelung nach wie vor nur die Asylsuchenden adressiert. Erreicht werden muss, dass die Länder verpflichtet werden, die Betreffenden für diesen Zeitraum unterzubringen.
Der Europäische Gerichtshof hat heute entschieden, dass Deutschland Zuwanderern aus der EU Leistungen nach dem SGB II (Hartz IV) versagen darf, wenn Unionsbürger allein zur Arbeitsuche einreisen. Der Präsident des Deutschen Landkreistages Landrat Reinhard Sager begrüßte das Urteil: „Wie schon einmal im November letzten Jahres bestätigt der EuGH damit erneut geltendes deutsches Recht. Der Leistungsausschluss ist richtig und wird nun weiter Bestand haben."
Angesichts der in den letzten Tagen nochmals deutlich verschärften Flüchtlingssituation hat der Deutsche Landkreistag gewarnt, dass viele Landkreise bei der Bewältigung des Flüchtlingsstroms an ihre Kapazitätsgrenzen gelangen. „Deutschland braucht dringend eine Atempause", sagte Präsident Landrat Reinhard Sager. „Die Landkreise stehen uneingeschränkt zu ihrer humanitären Verpflichtung, sich schützend vor Bürgerkriegsflüchtlinge und politisch Verfolgte zu stellen. Derzeit gelingt es uns nur unter Anspannung aller Kräfte, den Menschen, die zu uns kommen, ein Dach über den Kopf und die nötigste Versorgung zu verschaffen.
Der Deutsche Landkreistag hat die Verabredungen der Koalitionsspitzen zur Bewältigung der Flüchtlingssituation begrüßt und appelliert nun an die Länder, diese Maßnahmen im Bundesrat zu unterstützen. Landrat Reinhard Sager kommentierte: „Die Koalition hat eine Reihe unserer Forderungen aufgegriffen und sich auf ein gutes Maßnahmenbündel verständigt. Dem muss nun auch von Seiten der Länder zügig zugestimmt werden, damit die Chance besteht, die aktuelle Flüchtlingssituation in unserem Land in den Griff zu bekommen."
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