Die kommunalen Spitzenverbände halten es für notwendig, die Qualität der Kinderbetreuung weiterzuentwickeln und begrüßen die heutige Qualitätskonferenz auf Einladung der Bundesfamilienministerin. Für eine erfolgreiche qualitative Verbesserung seien gemeinsame Anstrengungen von Bund, Ländern und Kommunen sowie eine gesicherte Finanzierung erforderlich, machten der Deutsche Städtetag, der Deutsche Landkreistag und der Deutsche Städte- und Gemeindebund deutlich. Vorbehalte äußerten die Kommunen gegenüber einheitlichen Vorgaben zur Qualität, die den örtlichen Gegebenheiten nicht gerecht werden und in die Organisationshoheit der Kommunen eingreifen.
Der GKV-Spitzenverband, die Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe, die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände und die Vereinigungen der Träger der Pflegeeinrichtungen auf Bundesebene (Vertragsparteien in der Pflege) sowie die Interessenvertretung der Pflegebedürftigen und Selbsthilfe haben ein Pilotprojekt zur modellhaften Einführung von Indikatoren zur Qualitätsentwicklung in der stationären Pflege europaweit ausgeschrieben.
Der Deutsche Landkreistag begrüßt das heute im Rahmen des IT-Gipfels in Hamburg verabschiedete Strategiepapier „Anforderungen an die digitale Infrastruktur für intelligente Mobilität". Der Präsident des Deutschen Landkreistags, Landrat Reinhard Sager (Kreis Ostholstein), der selbst der für diese Fragen zuständigen Arbeitsgruppe angehört, erklärte dazu: „Digitale Infrastrukturen und intelligente Verkehrslösungen leisten einen wesentlichen Beitrag zur Sicherung der Zukunftsfähigkeit der ländlichen Räume, gerade auch in Zeiten des demografischen Wandels. Die Verknüpfung der Themenbereiche Datennetze und intelligente Mobilität, wie er im Rahmen der Arbeitsgruppe erstmals praktiziert wurde, ist daher ein richtiger Ansatz."
Schnelles Internet auch in den ländlichen Räumen fordern der Deutsche Bauernverband (DBV), der Deutsche Landkreistag (DLT) und der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH). In einem heute vorgelegten Diskussionspapier stellen die Verbände einen „5-Punkte-Plan" zur Umsetzung dieses Zieles vor. „Es geht beim Breitbandausbau um die Sicherung der Zukunftsfähigkeit der ländlichen Räume in Deutschland", heißt es dort.
Das Bundesverfassungsgericht hat heute über die Verfassungsbeschwerden von 15 Landkreisen und einer kreisfreien Stadt zur rechtlichen Stellung von Optionskommunen entschieden. Optionskommunen sind diejenigen Kreise und Städte, die Langzeitarbeitslose (und ihre Familien) in Eigenregie, d.h. ohne die Bundesagentur für Arbeit, betreuen und in den Arbeitsmarkt integrieren. Der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Landkreistages, Prof. Dr. Hans-Günter Henneke, kommentierte das Urteil: „Der Deutsche Landkreistag begrüßt, dass das Bundesverfassungsgericht die direkten Prüfbefugnisse des Bundes bei den Optionskommunen eingeschränkt hat. So darf der Bund künftig vertretbare Rechtsauffassungen der Optionskommunen nicht beanstanden und auf dieser Grundlage Mittel vorenthalten.
Das Präsidium des Deutschen Landkreistages (DLT) hat anlässlich seiner Sitzung im Landkreis St. Wendel die Einbindung der geplanten kommunalen Entlastung in Höhe von 5 Mrd. € in den Kontext der Bund-Länder-Finanzbeziehungen begrüßt. Vizepräsident Landrat Bernhard Reuter (Landkreis Göttingen) sowie DLT-Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. Hans-Günter Henneke erläuterten, dass dabei nachweisbar sicherzustellen sei, dass die Mittel tatsächlich und dynamisch aufwachsend bei den Kommunen in allen Ländern ankämen.
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