Heute hat das Bundesverfassungsgericht geurteilt, dass das Kinderförderungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt verfassungskonform ist. Es sei nicht zu beanstanden, dass das Land die Verantwortung für die Planung von Kinderbetreuungseinrichtungen im Jahr 2013 auf die Landkreise übertragen habe. Die damit verbundene Beschneidung des Aufgabenbestandes der betroffenen kreisangehörigen Gemeinden sei gering, zumal ihnen umfangreiche Zuständigkeiten in diesem Bereich verblieben – so sei ihnen die örtliche Kinderbetreuungsplanung (Mikroplanung) möglich und sie würden in die Bedarfsplanung der Landkreise einbezogen. Der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Landkreistages Prof. Dr. Hans-Günter Henneke kommentierte: „Im Rahmen der Kinderbetreuung hat das Gericht die Zuständigkeit der Landkreise bestätigt. Ein Meilenstein ist das Urteil aber unter einem anderen Gesichtspunkt: Denn es hat der kommunalen Ebene insgesamt ein Klagerecht eröffnet, wenn das Schutzniveau der kommunalen Selbstverwaltungsgarantie von Gemeinden und Landkreisen nach den Landesverfassungen hinter dem des Grundgesetzes zurückbleibt. Hierin liegt aus kommunaler Sicht der eigentliche Fortschritt, auf den wir lange gewartet haben. Das Urteil reicht daher weit über den konkreten Fall in Sachsen-Anhalt hinaus und hat bundesweite Bedeutung."
Der Deutsche Landkreistag hat die an der Sondierung beteiligten Parteien aufgefordert, beim Thema Familiennachzug die kommunale Sicht auf das Thema zu berücksichtigen. Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. Hans-Günter Henneke sagte: „Es ist wichtig, genau hinzusehen. Denn eine weitere Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte – die der Deutsche Landkreistag unterstützt – betrifft eine Gruppe von Menschen, die lediglich kurzfristigen Schutz in Deutschland genießt. Dieser Status wird zunächst für ein Jahr gewährt, weshalb es nach internationalem und deutschem Recht auch nur bei dieser Personengruppe möglich ist, den Familiennachzug auszusetzen. Das ist derzeit noch bis März 2018 der Fall."
Der Deutsche Landkreistag fordert Union, FDP und Grüne auf, im Rahmen der Sondierung die Belange der Kommunen ehrgeiziger und mit mehr Ambition zu berücksichtigen. Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. Hans-Günter Henneke kommentierte eine heute bekannt gewordene Liste mit 125 Punkten, die in den nächsten Tagen weiter beraten werden sollen: „Bei Jamaika muss mehr für die Landkreise, Städte und Gemeinden drin sein. Die aktuelle Themenliste reicht bei Weitem nicht aus, die Kommunen für die aktuellen Herausforderungen zu wappnen."
Im Rahmen der in der heißen Phase befindlichen Sondierungsgespräche im Bund müssen bei wichtigen kommunalen Themen nach Ansicht des Deutschen Landkreistages die Weichen richtig gestellt werden. Präsident Landrat Reinhard Sager sagte: „Es kommt vor allem darauf an, Landkreise und Gemeinden zu befähigen, die ihnen obliegenden Aufgaben und Herausforderungen aus eigener Kraft und mit eigenen Ressourcen zu bewältigen. Die Bürger erwarten völlig zu recht kraftvolle Kommunen, die die Lebenswirklichkeit vor Ort aktiv gestalten. Wir begrüßen, dass sich alle vier Parteien klar zur Stärkung der Kommunen bekennen. Weitere Mitfinanzierungen des Bundes bei kommunalen Aufgaben sind hier aber der falsche Weg. Wichtig ist vielmehr eine grundlegende Verbesserung der kommunalen Steuerausstattung. Nur so kommen die Kommunen aus der Rolle des Bittstellers heraus und können wieder mehr die der kraftvollen Gestalter vor Ort ausfüllen."
Der Deutsche Landkreistag hat die Bundespolitik anlässlich der Sitzung seines Präsidiums in Freiburg aufgefordert, zügig die Bildung einer stabilen Regierungskoalition anzustreben. Präsident Landrat Reinhard Sager sagte: „Die vergangene Legislaturperiode war geprägt von großer Stabilität. Die politische Findungsphase nach der Bundestagswahl sollte deshalb möglichst kurz sein. Es muss rasch in Sondierungsgespräche eingetreten werden, um mögliche Koalitionen auszuloten. Der politische Gestaltungsauftrag duldet keinen Aufschub."
Der Deutsche Landkreistag hat die heute vorgestellte „Gigabit Offensive" von Vodafone Deutschland nachdrücklich begrüßt. Präsident Landrat Reinhard Sager sagte: „Uns freut es natürlich, wenn Unternehmen in den Breitbandausbau in ländlichen Räumen investieren. Wenn ein großer Konzern wie Vodafone hierbei kraftvoll agiert und konsequent auf Betreibermodelle in kommunaler Hand setzt, ist dies besonders zu unterstützen. Das ist auch die favorisierte Lösung der Landkreise, die für den Ausbau die richtige Ebene darstellen." Insgesamt müsse beim Breitbandausbau deutlich mehr passieren: „Das aktuell noch gültige Ausbauziel der Bundesregierung von 50 Mbit/s, dessen Umsetzung sicher erst viel später als 2018 erreicht werden wird, ist nur ein kleiner Zwischenschritt. Wir müssen auf Glasfaser setzen und vermehrt kommunale Betreibermodelle fördern."
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