Angesichts der in den letzten Tagen nochmals deutlich verschärften Flüchtlingssituation hat der Deutsche Landkreistag gewarnt, dass viele Landkreise bei der Bewältigung des Flüchtlingsstroms an ihre Kapazitätsgrenzen gelangen. „Deutschland braucht dringend eine Atempause", sagte Präsident Landrat Reinhard Sager. „Die Landkreise stehen uneingeschränkt zu ihrer humanitären Verpflichtung, sich schützend vor Bürgerkriegsflüchtlinge und politisch Verfolgte zu stellen. Derzeit gelingt es uns nur unter Anspannung aller Kräfte, den Menschen, die zu uns kommen, ein Dach über den Kopf und die nötigste Versorgung zu verschaffen.
Auf Initiative des Bundesfamilienministeriums (BMFSFJ) findet in der Woche vom 11. -20.9. 2015 eine deutschlandweite Aktion unter dem Motto „Zusammenspiel – Bündnisse für junge Flüchtlinge" statt, in deren Mittelpunkt die Begegnung zwischen Flüchtlingskindern und einheimischen Kindern steht. Das Miteinander unter Kindern soll Vorurteile und Ängste abbauen und Groß und Klein helfen, einander näher zu kommen.
Der Deutsche Landkreistag hat die Verabredungen der Koalitionsspitzen zur Bewältigung der Flüchtlingssituation begrüßt und appelliert nun an die Länder, diese Maßnahmen im Bundesrat zu unterstützen. Landrat Reinhard Sager kommentierte: „Die Koalition hat eine Reihe unserer Forderungen aufgegriffen und sich auf ein gutes Maßnahmenbündel verständigt. Dem muss nun auch von Seiten der Länder zügig zugestimmt werden, damit die Chance besteht, die aktuelle Flüchtlingssituation in unserem Land in den Griff zu bekommen."
Aus Anlass der heute veröffentlichten Statistik zu den Leistungen für Asylbewerber im letzten Jahr hat der Deutsche Landkreistag Länder und Bund aufgefordert, die Landkreise bei der Aufnahme von Flüchtlingen bestmöglich finanziell zu unterstützen. Präsident Landrat Reinhard Sager sagte: „Im letzten Jahr stieg die Zahl der Empfänger von Leistungen für Asylbewerber im Vergleich zum Vorjahr um 61 %. Die Zahlen für 2015 werden aller Voraussicht nach nochmals deutlich höher liegen.
Der Deutsche Landkreistag hat zeitlich begrenzte Ausnahmen vom Mindestlohn für Asylbewerber gefordert. „Wir sprechen uns dafür aus, dass für einen Zeitraum von zumindest drei Monaten die Beschäftigung von Asylbewerbern auch zu einem Entgelt unterhalb des Mindestlohns möglich sein sollte", sagte der Hauptgeschäftsführer des Landkreistages, Prof. Dr. Hans-Günter Henneke, der in Düsseldorf erscheinenden Rheinischen Post (Donnerstagausgabe). „Viele Unternehmen sind nach unserer Erfahrung grundsätzlich bereit, Asylbewerber und Flüchtlinge zu beschäftigen", sagte Henneke. Allerdings verfüge dieser Personenkreis vielfach nur über unzureichende Sprachkenntnisse. Hinzu komme, dass die konkrete Berufserfahrung oftmals erst noch erworben werden müsse. Die Möglichkeit der Aussetzung des Mindestlohns „würde einen guten Beitrag zur Integration leisten und helfen, dass Flüchtlinge umso schneller in Deutschland Fuß fassen", sagte Henneke. Um eine missbräuchliche Nutzung zu vermeiden, „sollte die Ausnahme zeitlich eng befristet sein", sagte er.
Der Deutsche Landkreistag begrüßt das heutige Urteil des OLG Dresden, das klargestellt hat, dass Eltern kein Schadensersatz auf Verdienstausfall zusteht, wenn ihre Kinder mit Vollendung des ersten Lebensjahres keinen Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung erhalten haben. Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. Hans-Günter Henneke sagte: „Das Urteil ist richtig und benennt wichtige Leitplanken, wenn es um die Ansprüche der Eltern geht. Oft wird öffentlich suggeriert, dass man den Träger der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe, also die Landkreise und kreisfreien Städte, auf Schadensersatz verklagen könne, wenn der Rechtsanspruch auf Betreuung nicht realisiert werden kann. Das Gericht bestätigt nun die Rechtsauffassung des Deutschen Landkreistages." Insbesondere habe das Gericht festgestellt, dass der Verdienstausfall der Eltern nicht vom Anspruch auf Krippenbetreuung umfasst sei, der sich lediglich auf das Kind bezöge. „Somit fehlt es an einer sog. drittschützenden Norm, auf die sich ein Amtshaftungsanspruch zwingend stützen muss. Das ist in derartigen Konstellationen nicht der Fall."
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