Der Deutsche Landkreistag hat mit zentralen Akteuren des Gesundheitswesens den vom Bundesgesundheitsministerium initiierten „Klimapakt Gesundheit“ unterzeichnet, mit dem den vielfältigen Herausforderungen beim Thema Klimawandel und Gesundheit begegnet werden soll.
Der Rat der Gemeinden und Regionen Europas (RGRE) hat auf seiner Sitzung am 5./6.12.2022 in Paris seine Präsidentschaft neu bestimmt. Der Landrat des Landkreises Karlsruhe, Dr. Christoph Schnaudigel, wurde als Vizepräsident für drei Jahre wiedergewählt.
Der Deutsche Landkreistag freut sich, das heute ins Leben gerufene „Bündnis für die junge Generation“ als Mitunterzeichner zu unterstützen. In einer gemeinsamen Erklärung verpflichten sich darin mehr als 130 Persönlichkeiten aus Medien, Kultur, Wissenschaft, Politik und Verwaltung, als Fürsprecher der jungen Generation deren Belange mitzudenken, ihnen Gehör zu schenken, sie einzubeziehen und ihr Heranwachsen zu verbessern. Präsident Landrat Reinhard Sager sagte: „Kinder und Jugendliche brauchen ein gutes Umfeld für ihr Aufwachsen. Die Landkreise sind verantwortlich für Schulen, Kitas, Kultur und vieles mehr. Deshalb ist mir die Beteiligung junger Menschen an der Kommunalpolitik ein besonders Anliegen.“
Der Deutsche Landkreistag hat anlässlich des Warntages darauf hingewiesen, dass es weiterer Verbesserungen für ein flächendeckendes modernes Warnsystem für den Katastrophen- und Zivilschutz bedarf. Der Warntag leiste insofern einen wichtigen Beitrag zur Erprobung des Zusammenspiels der verschiedenen staatlichen Stellen und zur Sensibilisierung der Bevölkerung.
„Die Landkreise stoßen insbesondere im Hinblick auf ihre Unterbringungskapazitäten an Grenzen", sagte DLT-Präsident Landrat Reinhard Sager dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. Eine dezentrale Unterbringung hänge von der Bereitschaft Privater ab, weitere Unterkünfte zur Verfügung zu stellen. Die Akzeptanz für solche Maßnahmen schwinde allerdings.
Für die Unterstützung des Ausbaus von Gigabitnetzen soll in den kommenden Haushaltsjahren zusätzlich 1 Mrd. € aus dem Sondervermögen „Digitale Infrastruktur“ zur Verfügung gestellt werden. Das begrüßt der Deutsche Landkreistag und führt dies auch auf seine Interventaion zurück. Zu kritisieren ist allerdings, dass dies erst ab 2024 Wirkung entfalten würde. Damit werden die aufgelaufenen Anträge aus dem Jahr 2022 und die neuen 2023 zu stellenden Anträge noch nicht bedient. Die Bundesregierung muss daher mit Blick auf die zahlreichen aktuellen Anträge und die Notwendigkeit, den Infrastrukturausbau schnell zu ermöglichen, pragmatisch vorgehen.
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